Lichtblick im Landrat

Kolumne

Was in Zeiten von Wahlkampf und der zunehmenden Zuspitzung der Themen immer mehr verloren geht, ist die Fähigkeit des Parlaments, gemeinsam Lösungen für Probleme der Zeit zu finden. Die Landratssitzung vom 20. Oktober 2022 bot dabei die Ausnahme der Regel. Ein dringlicher Vorstoss zur Einsetzung einer Taskforce, um die Folgen der hohen Strompreise für Unternehmen zu mildern, folgte zunächst dem üblichen links-rechts-Schema.

Den Bürgerlichen wurde von linker Seite vorgeworfen, dass der Staat eingreifen soll, wenn die Privatwirtschaft versagt hat. Die bürgerlichen Parteien hielten dagegen, dass das Wohlergehen eines Unternehmens auch positiv ist für die Bevölkerung, weil damit Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Wortmeldungen kritisierten den Umstand, dass an der Landratssitzung vor den Herbstferien eingereichte Vorstösse zum Thema Minderung der Strompreise für die Bevölkerung, nicht dringlich überwiesen wurden.

Nach 80-minütiger Debatte fand sich schliesslich ein gemeinsamer Nenner. Der Vorstoss zur Einsetzung einer Taskforce, welche die Energieversorger, Verbände und Unternehmen sowie den Kanton an einen Tisch bringt, wurde schliesslich modifiziert ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen an den Regierungsrat überwiesen. Man kann nun einwenden, dass das Parlament beinahe eineinhalb Stunden «verbraten» hat für dieses Geschäft. Das ist korrekt, aber der Landrat hat auch bewiesen, dass eine für alle tragfähige Lösung respektive die Besinnung auf das Wesentliche, möglich ist. Dafür braucht es die Fähigkeit, zuzuhören und Kompromisse einzugehen. Für mich ein Lichtblick für den Landrat. Probleme werden erkannt und gemeinsam Lösungen gesucht und gefunden. Dafür braucht es aber hoffentlich nicht jedes Mal so viel Sitzungszeit.

Arbeitsrecht am EuroAirport

Motion: Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor am EuroAirport

Der EuroAirport befindet sich vor einer der grössten Herausforderungen seiner Geschichte. Die Coronakrise hat zu einem massiven Einbruch der Flugbewegungen geführt, am heftigsten in den Monaten April bis Juni. Viele am Flughafen ansässige Unternehmen mussten für die meisten ihrer über 4’000 Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Es droht Stellenabbau bis hin zu Massenentlassungen.

Mitten in dieser Krise hat der französische Cour de Cassation in Paris am 11. März 2020 in vier Gerichtsverfahren letztinstanzlich gegen einen im Schweizer Sektor des Flughafens ansässigen Arbeitgeber entschieden. Demnach gelten im Fall der vier Arbeitsverhältnisse im Schweizer Sektor des EuroAirports zwingende Bestimmungen des französisches Arbeitsrechts Anwendung.

Im Jahr 2012 vereinbarten Frankreich und die Schweiz zusammen mit Sozialpartnern in einem sogenannten «Accord de Méthode», dass unter Einhaltung des französischen Rechts die Anwendung von Schweizer Arbeitsrecht möglich sei. Leider hat sich nach den nun erfolgten Entscheiden des Cour de Cassation gezeigt, dass dieser Accord im Gerichtsfall die Rechtslage nicht gemäss der gemeinsamen Absicht von Frankreich und der Schweiz zu klären vermag.

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation mit Entlassungen gerechnet werden muss und damit weitere Gerichtsverfahren drohen, verschärft sich die Lage zusätzlich. Für die im Schweizer Sektor ansässigen Unternehmen stellen die französischen Gerichtsentscheide einen erheblichen Rückschlag in Sachen Rechtssicherheit, aber auch Attraktivität des Standortes EuroAirport dar.

Der EuroAirport ist mit seinen flugnahen Industriebetrieben für die Region Basel eine eminent wichtige Verkehrsinfrastruktur und ein wichtiger und attraktiver Arbeitgeber. Die Erreichbarkeit eines Standorts ist ein wesentlicher Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand. Aus diesem Grund müssen unsere Behörden alles daran setzen, für die Unternehmen im Schweizer Sektor, aber auch für die Arbeitnehmenden so rasch wie möglich eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung zu erreichen.

Die Unterzeichnenden fordern den Regierungsrat daher auf, sich beim Bundesrat mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass dieser so rasch wie möglich ein Verhandlungsmandat verabschiedet und mit dem französischen Staat Verhandlungen aufnimmt. Dabei soll das Ziel verfolgt werden, eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung für die Frage zu erzielen, wie Rechtssicherheit im Arbeitsrecht geschaffen werden kann.

Die Motion habe ich am 19. November 2020 eingereicht. 40 Landrätinnen und Landräte haben den Vorstoss mitunterzeichnet. Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt durch Luca Urgese eingereicht.