Lichtblick im Landrat

Kolumne

Was in Zeiten von Wahlkampf und der zunehmenden Zuspitzung der Themen immer mehr verloren geht, ist die Fähigkeit des Parlaments, gemeinsam Lösungen für Probleme der Zeit zu finden. Die Landratssitzung vom 20. Oktober 2022 bot dabei die Ausnahme der Regel. Ein dringlicher Vorstoss zur Einsetzung einer Taskforce, um die Folgen der hohen Strompreise für Unternehmen zu mildern, folgte zunächst dem üblichen links-rechts-Schema.

Den Bürgerlichen wurde von linker Seite vorgeworfen, dass der Staat eingreifen soll, wenn die Privatwirtschaft versagt hat. Die bürgerlichen Parteien hielten dagegen, dass das Wohlergehen eines Unternehmens auch positiv ist für die Bevölkerung, weil damit Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Wortmeldungen kritisierten den Umstand, dass an der Landratssitzung vor den Herbstferien eingereichte Vorstösse zum Thema Minderung der Strompreise für die Bevölkerung, nicht dringlich überwiesen wurden.

Nach 80-minütiger Debatte fand sich schliesslich ein gemeinsamer Nenner. Der Vorstoss zur Einsetzung einer Taskforce, welche die Energieversorger, Verbände und Unternehmen sowie den Kanton an einen Tisch bringt, wurde schliesslich modifiziert ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen an den Regierungsrat überwiesen. Man kann nun einwenden, dass das Parlament beinahe eineinhalb Stunden «verbraten» hat für dieses Geschäft. Das ist korrekt, aber der Landrat hat auch bewiesen, dass eine für alle tragfähige Lösung respektive die Besinnung auf das Wesentliche, möglich ist. Dafür braucht es die Fähigkeit, zuzuhören und Kompromisse einzugehen. Für mich ein Lichtblick für den Landrat. Probleme werden erkannt und gemeinsam Lösungen gesucht und gefunden. Dafür braucht es aber hoffentlich nicht jedes Mal so viel Sitzungszeit.

Peinliches politisches Manöver

Kolumne zur Landratssitzung vom 18. November 2021

An der vergangenen Landratssitzung vom 18. November 2021 hat der Landrat die Wahlen für die Gerichte, die Vorsteherin der Finanzkontrolle und den Datenschutz, die Ombudsman-Stelle sowie die Erste Staatsanwaltschaft vorgenommen. Diese Wahlen liegen in der Kompetenz des Landrates und sind in der Regel Formsache. Die Amtsperiode dauert vom 1. April 2022 bis 31. März 2026. Gute Nachrichten gab es aus unserem Wahlkreis Muttenz-Birsfelden: Franziska Preiswerk-Vögtli aus Birsfelden wurde für eine weitere Amtsperiode als Präsidentin des Kantonsgerichts (Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht) wiedergewählt. Herzliche Gratulation!

Währenddem die Gerichtswahlen geräuschlos über die Bühne gingen, wurde bei den Wahlen der «Ombudsfrauen» und der beiden Ersten Staatsanwältinnen erneut das Topsharing in beiden Ämtern kritisiert. Bei den «Ombudsfrauen» wurde von einer Partei gar ein Antrag auf Absetzung der Wahl gestellt. Dieser wurde jedoch vom Landrat deutlich und zu Recht abgelehnt. Die Ersten Staatsanwältinnen und «Ombudsfrauen» wurden schliesslich in geheimer Wahl gewählt, allerdings mit vielen leeren Stimmen.

Im Anschluss an die Wahlen gab ich im Namen der CVP/glp eine Fraktionserklärung ab. Der Landrat hat bei diesen Wahlen ein schlechtes Bild abgegeben. Die Resultate sind den gewählten, qualifizierten Persönlichkeiten unwürdig. Politische Themen und Wahlen müssen im Landrat getrennt behandelt werden. Künftig darf dies nicht mehr passieren und Wahlen müssen ohne peinliche politischen Manöver durchgeführt werden können.

Schliesslich wurde auch noch ein wichtiges sachpolitisches Geschäft behandelt. Die Einreichung der Standesinitiative zur Vollassoziierung der Schweiz am europäischen Forschungsprogramm «Horizon Europe» wurde einstimmig beschlossen. Ein wichtiges Signal, gerade auch für unsere trinationale Region!

Simon Oberbeck, Landrat CVP und Fraktionspräsident CVP/glp

Arbeitsrecht am EuroAirport

Motion: Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor am EuroAirport

Der EuroAirport befindet sich vor einer der grössten Herausforderungen seiner Geschichte. Die Coronakrise hat zu einem massiven Einbruch der Flugbewegungen geführt, am heftigsten in den Monaten April bis Juni. Viele am Flughafen ansässige Unternehmen mussten für die meisten ihrer über 4’000 Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Es droht Stellenabbau bis hin zu Massenentlassungen.

Mitten in dieser Krise hat der französische Cour de Cassation in Paris am 11. März 2020 in vier Gerichtsverfahren letztinstanzlich gegen einen im Schweizer Sektor des Flughafens ansässigen Arbeitgeber entschieden. Demnach gelten im Fall der vier Arbeitsverhältnisse im Schweizer Sektor des EuroAirports zwingende Bestimmungen des französisches Arbeitsrechts Anwendung.

Im Jahr 2012 vereinbarten Frankreich und die Schweiz zusammen mit Sozialpartnern in einem sogenannten «Accord de Méthode», dass unter Einhaltung des französischen Rechts die Anwendung von Schweizer Arbeitsrecht möglich sei. Leider hat sich nach den nun erfolgten Entscheiden des Cour de Cassation gezeigt, dass dieser Accord im Gerichtsfall die Rechtslage nicht gemäss der gemeinsamen Absicht von Frankreich und der Schweiz zu klären vermag.

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation mit Entlassungen gerechnet werden muss und damit weitere Gerichtsverfahren drohen, verschärft sich die Lage zusätzlich. Für die im Schweizer Sektor ansässigen Unternehmen stellen die französischen Gerichtsentscheide einen erheblichen Rückschlag in Sachen Rechtssicherheit, aber auch Attraktivität des Standortes EuroAirport dar.

Der EuroAirport ist mit seinen flugnahen Industriebetrieben für die Region Basel eine eminent wichtige Verkehrsinfrastruktur und ein wichtiger und attraktiver Arbeitgeber. Die Erreichbarkeit eines Standorts ist ein wesentlicher Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand. Aus diesem Grund müssen unsere Behörden alles daran setzen, für die Unternehmen im Schweizer Sektor, aber auch für die Arbeitnehmenden so rasch wie möglich eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung zu erreichen.

Die Unterzeichnenden fordern den Regierungsrat daher auf, sich beim Bundesrat mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass dieser so rasch wie möglich ein Verhandlungsmandat verabschiedet und mit dem französischen Staat Verhandlungen aufnimmt. Dabei soll das Ziel verfolgt werden, eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung für die Frage zu erzielen, wie Rechtssicherheit im Arbeitsrecht geschaffen werden kann.

Die Motion habe ich am 19. November 2020 eingereicht. 40 Landrätinnen und Landräte haben den Vorstoss mitunterzeichnet. Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt durch Luca Urgese eingereicht.

Stabile Beziehungen sind wichtiger denn je: Nein zur Kündigungsinitiative!

Die Region Basel ist international vernetzt wie kaum eine andere Gegend in der Schweiz. Die Bevölkerung bewegt sich völlig selbstverständlich zwischen der Schweiz, Deutschland und Frankreich. Was für die Menschen gilt, ist auch für die Unternehmen nicht anders: Zahlreiche Unternehmen profitieren von der länderübergreifenden Zusammenarbeit und der heute geltenden Personenfreizügigkeit.

Diese verdanken wir den Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Sie garantieren unserem Land einen freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt – mit allen damit verbundenen Vorteilen. Sollte die Kündigungsinitiative angenommen werden, würde die Schweiz die Bilateralen I ganz ohne Not über Bord werfen.

Die Coronakrise hat der weltweiten Wirtschaft schwer zugesetzt. Auch die Schweiz und die Region Basel blieben nicht verschont. Gerade im Import- und Exportbereich sind die Auswirkungen der Krise stark zu spüren. In global unsicheren Zeiten ist es deshalb umso wichtiger, dass wir auf stabile Beziehungen zu unseren Partnern zählen können. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, sage ich am 27.9 aus Überzeugung NEIN zur Kündigungsinitiative.

Baselbieter Bodenschätze sichern Landesversorgung

Lange hat man diskutiert und analysiert, leider war aber aufgrund fundamentaler Grundhaltungen offenbar keine Lösung möglich. Es ist den Rheinsalinen hoch anzurechnen, dass sie eine neue Lagebeurteilung vorgenommen und dem Spiel auf Zeit ein Ende bereitet haben. Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Die Zeit drängt, die Salzversorgung der Schweiz ab 2025 muss jetzt geklärt werden. Kurzfristig gesehen ist der Rückzug der Rheinsalinen ein Erfolg für die engagierten Interessengruppen, den es als Demokrat zu akzeptieren gilt. Mittel- bis längerfristig könnte die Entscheidung aber fatale Folgen haben.

Ich stelle fest, dass bei wichtigen Bau- und Infrastrukturprojekten zunehmend vor allem emotional, statt im übergeordneten Interesse nach sachlich-fundierten Überlegungen, entschieden wird. Die rationale Notwendigkeit wird auf breiter und grundsätzlicher Ebene zwar erkannt, aber lokal ideologisch vehement bekämpft. Wie soll unser Land und unsere Region so in nützlicher Frist die anstehenden Herausforderungen bewältigen und Projekte realisieren, die unsere Energie-, Entsorgungs- und Versorgungsinfrastruktur fit für die Zukunft machen?

Salz ist der einzige Bodenschatz des Baselbiets. Die Schweizer Salinen bauen es verantwortungsvoll und mit Sorgfalt ab. Sie lagern den Rohstoff und beliefern das ganze Land auf kurzen Wegen damit. Dabei spielen Landschaftsschutz und Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Dass die Schweizer Salinen nun Importe in Betracht ziehen müssen, obwohl in unserem Kanton noch Salz im Wert von Milliarden von Franken gewonnen werden könnte, macht weder bezüglich der Erhaltung von Arbeitsplätzen noch klimapolitisch Sinn. Importe werden mit Sicherheit keinen kleineren ökologischen Fussabdruck aufweisen und unsere globale Abhängigkeit leider verstärken.

Die Gewinnung von Salz in der Region und im Kanton Basel-Landschaft insbesondere, muss eine Zukunft haben. Baselland nimmt dabei schweizweit eine führende Stellung ein. Deshalb werde ich mich im Landrat für eine Verlängerung der Konzession für den Salzabbau im Baselbiet einsetzen.