Kantonsbeteiligung an Deponien

Heute habe ich eine Motion zum Thema „Kantonsbeteiligung an Deponien“ im Landrat eingereicht. Der Vorstoss wurde von 21 Landrätinnen und Landräten mitunterzeichnet.

Ein Deponie-Notstand steht unmittelbar bevor. Die Konsequenzen für die regionale Wirtschaft, aber auch für die Umwelt wären gravierend. Ein Umdenken muss jetzt stattfinden. Gestützt auf die Erkenntnis, dass das aktuelle Marktregime zu Marktverzerrungen geführt hat (Beantwortung meiner Interpellation Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre 2020/536 vom 16. März 2021), liegt es auf der Hand, dass die prominente Beteiligung Privater auf einer marktbeherrschenden Deponie bei gleichzeitig expliziter Abhängigkeit von Bauvorhaben der öffentlichen Hand, kein Zukunftsmodell für einen fairen Zugang aller Marktteilnehmer zu Deponieraum darstellt. Zudem setzen sich in erster Linie die öffentlichen Bauherren latent Preisspekulationen mit Deponiegebühren in den Angeboten der Bauunternehmen aus. Eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer ist dringend geboten. Die Entsorgungssicherheit ist ein hohes Gut und gehört zum Service Public.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Gesetzesformulierungen sinngemäss im Umweltschutzgesetz, evtl. Raumplanungsgesetz zu verankern:

  • Der Kanton sichert sich auf seinem Territorium die mittel- und langfristigen Kontingente zur Entsorgung von Inertstoffen (Aushubmaterial Typ B) aus eigener Bautätigkeit sowie von Projekten übergeordneter Bedeutung in der Region Basel (Bahnanlagen, Nationalstrassenbau, Industrieanlagen, u.ä.). Dazu kann sich der Kanton direkt oder indirekt an Deponien im Kanton beteiligen.
  • Der Kanton stellt über ausgewogene Betreibermodelle sicher, dass für alle Teilnehmer am Baumarkt ein diskriminierungsfreier Zugang zu Deponieraum Typ B sichergestellt ist. Ebenso stellt der Kanton die transparente Preisgestaltung und Abrechnung der Deponiegebühren sicher. Der Kanton setzt zu diesem Zweck ein kantonales Steuerungsgremium ein, welches die langfristige Verfügbarkeit und den diskriminierungsfreien Zugang zu Deponieraum in der Region Basel sicherstellt (Schiedsrichter-Funktion).
  • Der Kanton verpflichtet sich, wo immer technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, Sekundärbaustoffe und Recycling-Materialen bei seinen Bauwerken im Hoch- und Tiefbau einzusetzen. Die Fachstelle Baustoffkreislauf stellt die hoheitliche Umsetzung der entsprechenden Vorgaben aus dem Umweltschutzgesetz bei allen Marktteilnehmern und Baustoffproduzenten sicher.

Bürokratieabbau bei Wärmepumpen

Berichterstattung von Online Reports:

Wer im Baselbiet mit dem Einbau einer Wärmepumpe liebäugelt, darf künftig mit weniger bürokratischen Umtrieben rechnen: Kleinere Anlagen sollen von einer kantonalen Bewilligungspflicht befreit werden.

CVP-Landrat Simon Oberbeck hatte in einem Postulat bemängelt, dass Hauseigentümer der Einbau einer Wärmepumpe mit einer „aufwändigen Baubewilligung mit teilweiser Angabe von Bauprofilen, Lärmschutz-Nachweis und Katasterplänen“ konfrontiert werden. Es sei unverständlich, dass Hausbesitzern, die ihre Liegenschaft CO2-freundlich sanieren wollen, staatlicherseits „noch Steine in den Weg gelegt werden“.

Seine Forderung: Wärmepumpen im Freien soll künftig „unbürokratisch oder ohne Bewilligung, allenfalls mit einem vereinfachten Meldeverfahren“, wie es Basel-Stadt bereits kennt, installiert werden dürfen.

Nur Melde- statt Bewilligungspflicht

Sein Vorstoss fiel bei der Regierung und insbesondere bei der Bau- und Umweltschutzdirektion auf fruchtbaren Boden, wie aus der heute Mittwoch veröffentlichten Vorlage hervorgeht. „Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Geräte betreffend Grösse und Lärmemissionen ist es gerechtfertigt, diese Praxis zu überprüfen“, heisst es in der Vorlage. Es soll also keine Bewilligungspflicht mehr geben, sondern bloss eine Meldepflicht für Wärmepumpen bis zwei Kubikmeter Volumen. Dazu ist keine Gesetzesänderung nötig. Eine Anpassung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz reicht aus.

Die Regierung kommt zum Schluss, „dass aussen aufgestellte Wärmepumpen bis zu einem definierten Volumen neu der Meldepflicht analog Basel-Stadt unterstellt werden sollen“. Bei den grösseren Anlagen bleibt die kantonale Baubewilligungspflicht bestehen. Demzufolge werden die kleineren Wärmepumpen in den Katalog der bewilligungsfreien Anlagen aufgenommen und der Meldepflicht unterstellt.

Nach Anhörung der Gemeinden ist die Anpassung der Verordnung für das zweite Quartal kommenden Jahres geplant.

Arbeitsrecht am EuroAirport

Motion: Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor am EuroAirport

Der EuroAirport befindet sich vor einer der grössten Herausforderungen seiner Geschichte. Die Coronakrise hat zu einem massiven Einbruch der Flugbewegungen geführt, am heftigsten in den Monaten April bis Juni. Viele am Flughafen ansässige Unternehmen mussten für die meisten ihrer über 4’000 Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Es droht Stellenabbau bis hin zu Massenentlassungen.

Mitten in dieser Krise hat der französische Cour de Cassation in Paris am 11. März 2020 in vier Gerichtsverfahren letztinstanzlich gegen einen im Schweizer Sektor des Flughafens ansässigen Arbeitgeber entschieden. Demnach gelten im Fall der vier Arbeitsverhältnisse im Schweizer Sektor des EuroAirports zwingende Bestimmungen des französisches Arbeitsrechts Anwendung.

Im Jahr 2012 vereinbarten Frankreich und die Schweiz zusammen mit Sozialpartnern in einem sogenannten «Accord de Méthode», dass unter Einhaltung des französischen Rechts die Anwendung von Schweizer Arbeitsrecht möglich sei. Leider hat sich nach den nun erfolgten Entscheiden des Cour de Cassation gezeigt, dass dieser Accord im Gerichtsfall die Rechtslage nicht gemäss der gemeinsamen Absicht von Frankreich und der Schweiz zu klären vermag.

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation mit Entlassungen gerechnet werden muss und damit weitere Gerichtsverfahren drohen, verschärft sich die Lage zusätzlich. Für die im Schweizer Sektor ansässigen Unternehmen stellen die französischen Gerichtsentscheide einen erheblichen Rückschlag in Sachen Rechtssicherheit, aber auch Attraktivität des Standortes EuroAirport dar.

Der EuroAirport ist mit seinen flugnahen Industriebetrieben für die Region Basel eine eminent wichtige Verkehrsinfrastruktur und ein wichtiger und attraktiver Arbeitgeber. Die Erreichbarkeit eines Standorts ist ein wesentlicher Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand. Aus diesem Grund müssen unsere Behörden alles daran setzen, für die Unternehmen im Schweizer Sektor, aber auch für die Arbeitnehmenden so rasch wie möglich eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung zu erreichen.

Die Unterzeichnenden fordern den Regierungsrat daher auf, sich beim Bundesrat mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass dieser so rasch wie möglich ein Verhandlungsmandat verabschiedet und mit dem französischen Staat Verhandlungen aufnimmt. Dabei soll das Ziel verfolgt werden, eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung für die Frage zu erzielen, wie Rechtssicherheit im Arbeitsrecht geschaffen werden kann.

Die Motion habe ich am 19. November 2020 eingereicht. 40 Landrätinnen und Landräte haben den Vorstoss mitunterzeichnet. Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt durch Luca Urgese eingereicht.

Baselbieter Bodenschätze sichern Landesversorgung

Lange hat man diskutiert und analysiert, leider war aber aufgrund fundamentaler Grundhaltungen offenbar keine Lösung möglich. Es ist den Rheinsalinen hoch anzurechnen, dass sie eine neue Lagebeurteilung vorgenommen und dem Spiel auf Zeit ein Ende bereitet haben. Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Die Zeit drängt, die Salzversorgung der Schweiz ab 2025 muss jetzt geklärt werden. Kurzfristig gesehen ist der Rückzug der Rheinsalinen ein Erfolg für die engagierten Interessengruppen, den es als Demokrat zu akzeptieren gilt. Mittel- bis längerfristig könnte die Entscheidung aber fatale Folgen haben.

Ich stelle fest, dass bei wichtigen Bau- und Infrastrukturprojekten zunehmend vor allem emotional, statt im übergeordneten Interesse nach sachlich-fundierten Überlegungen, entschieden wird. Die rationale Notwendigkeit wird auf breiter und grundsätzlicher Ebene zwar erkannt, aber lokal ideologisch vehement bekämpft. Wie soll unser Land und unsere Region so in nützlicher Frist die anstehenden Herausforderungen bewältigen und Projekte realisieren, die unsere Energie-, Entsorgungs- und Versorgungsinfrastruktur fit für die Zukunft machen?

Salz ist der einzige Bodenschatz des Baselbiets. Die Schweizer Salinen bauen es verantwortungsvoll und mit Sorgfalt ab. Sie lagern den Rohstoff und beliefern das ganze Land auf kurzen Wegen damit. Dabei spielen Landschaftsschutz und Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Dass die Schweizer Salinen nun Importe in Betracht ziehen müssen, obwohl in unserem Kanton noch Salz im Wert von Milliarden von Franken gewonnen werden könnte, macht weder bezüglich der Erhaltung von Arbeitsplätzen noch klimapolitisch Sinn. Importe werden mit Sicherheit keinen kleineren ökologischen Fussabdruck aufweisen und unsere globale Abhängigkeit leider verstärken.

Die Gewinnung von Salz in der Region und im Kanton Basel-Landschaft insbesondere, muss eine Zukunft haben. Baselland nimmt dabei schweizweit eine führende Stellung ein. Deshalb werde ich mich im Landrat für eine Verlängerung der Konzession für den Salzabbau im Baselbiet einsetzen.