Kantonsbeteiligung an Deponien

Heute habe ich eine Motion zum Thema „Kantonsbeteiligung an Deponien“ im Landrat eingereicht. Der Vorstoss wurde von 21 Landrätinnen und Landräten mitunterzeichnet.

Ein Deponie-Notstand steht unmittelbar bevor. Die Konsequenzen für die regionale Wirtschaft, aber auch für die Umwelt wären gravierend. Ein Umdenken muss jetzt stattfinden. Gestützt auf die Erkenntnis, dass das aktuelle Marktregime zu Marktverzerrungen geführt hat (Beantwortung meiner Interpellation Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre 2020/536 vom 16. März 2021), liegt es auf der Hand, dass die prominente Beteiligung Privater auf einer marktbeherrschenden Deponie bei gleichzeitig expliziter Abhängigkeit von Bauvorhaben der öffentlichen Hand, kein Zukunftsmodell für einen fairen Zugang aller Marktteilnehmer zu Deponieraum darstellt. Zudem setzen sich in erster Linie die öffentlichen Bauherren latent Preisspekulationen mit Deponiegebühren in den Angeboten der Bauunternehmen aus. Eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer ist dringend geboten. Die Entsorgungssicherheit ist ein hohes Gut und gehört zum Service Public.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Gesetzesformulierungen sinngemäss im Umweltschutzgesetz, evtl. Raumplanungsgesetz zu verankern:

  • Der Kanton sichert sich auf seinem Territorium die mittel- und langfristigen Kontingente zur Entsorgung von Inertstoffen (Aushubmaterial Typ B) aus eigener Bautätigkeit sowie von Projekten übergeordneter Bedeutung in der Region Basel (Bahnanlagen, Nationalstrassenbau, Industrieanlagen, u.ä.). Dazu kann sich der Kanton direkt oder indirekt an Deponien im Kanton beteiligen.
  • Der Kanton stellt über ausgewogene Betreibermodelle sicher, dass für alle Teilnehmer am Baumarkt ein diskriminierungsfreier Zugang zu Deponieraum Typ B sichergestellt ist. Ebenso stellt der Kanton die transparente Preisgestaltung und Abrechnung der Deponiegebühren sicher. Der Kanton setzt zu diesem Zweck ein kantonales Steuerungsgremium ein, welches die langfristige Verfügbarkeit und den diskriminierungsfreien Zugang zu Deponieraum in der Region Basel sicherstellt (Schiedsrichter-Funktion).
  • Der Kanton verpflichtet sich, wo immer technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, Sekundärbaustoffe und Recycling-Materialen bei seinen Bauwerken im Hoch- und Tiefbau einzusetzen. Die Fachstelle Baustoffkreislauf stellt die hoheitliche Umsetzung der entsprechenden Vorgaben aus dem Umweltschutzgesetz bei allen Marktteilnehmern und Baustoffproduzenten sicher.

Arbeitsrecht am EuroAirport

Motion: Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor am EuroAirport

Der EuroAirport befindet sich vor einer der grössten Herausforderungen seiner Geschichte. Die Coronakrise hat zu einem massiven Einbruch der Flugbewegungen geführt, am heftigsten in den Monaten April bis Juni. Viele am Flughafen ansässige Unternehmen mussten für die meisten ihrer über 4’000 Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Es droht Stellenabbau bis hin zu Massenentlassungen.

Mitten in dieser Krise hat der französische Cour de Cassation in Paris am 11. März 2020 in vier Gerichtsverfahren letztinstanzlich gegen einen im Schweizer Sektor des Flughafens ansässigen Arbeitgeber entschieden. Demnach gelten im Fall der vier Arbeitsverhältnisse im Schweizer Sektor des EuroAirports zwingende Bestimmungen des französisches Arbeitsrechts Anwendung.

Im Jahr 2012 vereinbarten Frankreich und die Schweiz zusammen mit Sozialpartnern in einem sogenannten «Accord de Méthode», dass unter Einhaltung des französischen Rechts die Anwendung von Schweizer Arbeitsrecht möglich sei. Leider hat sich nach den nun erfolgten Entscheiden des Cour de Cassation gezeigt, dass dieser Accord im Gerichtsfall die Rechtslage nicht gemäss der gemeinsamen Absicht von Frankreich und der Schweiz zu klären vermag.

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation mit Entlassungen gerechnet werden muss und damit weitere Gerichtsverfahren drohen, verschärft sich die Lage zusätzlich. Für die im Schweizer Sektor ansässigen Unternehmen stellen die französischen Gerichtsentscheide einen erheblichen Rückschlag in Sachen Rechtssicherheit, aber auch Attraktivität des Standortes EuroAirport dar.

Der EuroAirport ist mit seinen flugnahen Industriebetrieben für die Region Basel eine eminent wichtige Verkehrsinfrastruktur und ein wichtiger und attraktiver Arbeitgeber. Die Erreichbarkeit eines Standorts ist ein wesentlicher Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand. Aus diesem Grund müssen unsere Behörden alles daran setzen, für die Unternehmen im Schweizer Sektor, aber auch für die Arbeitnehmenden so rasch wie möglich eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung zu erreichen.

Die Unterzeichnenden fordern den Regierungsrat daher auf, sich beim Bundesrat mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass dieser so rasch wie möglich ein Verhandlungsmandat verabschiedet und mit dem französischen Staat Verhandlungen aufnimmt. Dabei soll das Ziel verfolgt werden, eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung für die Frage zu erzielen, wie Rechtssicherheit im Arbeitsrecht geschaffen werden kann.

Die Motion habe ich am 19. November 2020 eingereicht. 40 Landrätinnen und Landräte haben den Vorstoss mitunterzeichnet. Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt durch Luca Urgese eingereicht.