Heute habe ich eine Motion zum Thema „Kantonsbeteiligung an Deponien“ im Landrat eingereicht. Der Vorstoss wurde von 21 Landrätinnen und Landräten mitunterzeichnet.
Ein Deponie-Notstand steht unmittelbar bevor. Die Konsequenzen für die regionale Wirtschaft, aber auch für die Umwelt wären gravierend. Ein Umdenken muss jetzt stattfinden. Gestützt auf die Erkenntnis, dass das aktuelle Marktregime zu Marktverzerrungen geführt hat (Beantwortung meiner Interpellation Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre 2020/536 vom 16. März 2021), liegt es auf der Hand, dass die prominente Beteiligung Privater auf einer marktbeherrschenden Deponie bei gleichzeitig expliziter Abhängigkeit von Bauvorhaben der öffentlichen Hand, kein Zukunftsmodell für einen fairen Zugang aller Marktteilnehmer zu Deponieraum darstellt. Zudem setzen sich in erster Linie die öffentlichen Bauherren latent Preisspekulationen mit Deponiegebühren in den Angeboten der Bauunternehmen aus. Eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer ist dringend geboten. Die Entsorgungssicherheit ist ein hohes Gut und gehört zum Service Public.
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Gesetzesformulierungen sinngemäss im Umweltschutzgesetz, evtl. Raumplanungsgesetz zu verankern:
- Der Kanton sichert sich auf seinem Territorium die mittel- und langfristigen Kontingente zur Entsorgung von Inertstoffen (Aushubmaterial Typ B) aus eigener Bautätigkeit sowie von Projekten übergeordneter Bedeutung in der Region Basel (Bahnanlagen, Nationalstrassenbau, Industrieanlagen, u.ä.). Dazu kann sich der Kanton direkt oder indirekt an Deponien im Kanton beteiligen.
- Der Kanton stellt über ausgewogene Betreibermodelle sicher, dass für alle Teilnehmer am Baumarkt ein diskriminierungsfreier Zugang zu Deponieraum Typ B sichergestellt ist. Ebenso stellt der Kanton die transparente Preisgestaltung und Abrechnung der Deponiegebühren sicher. Der Kanton setzt zu diesem Zweck ein kantonales Steuerungsgremium ein, welches die langfristige Verfügbarkeit und den diskriminierungsfreien Zugang zu Deponieraum in der Region Basel sicherstellt (Schiedsrichter-Funktion).
- Der Kanton verpflichtet sich, wo immer technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, Sekundärbaustoffe und Recycling-Materialen bei seinen Bauwerken im Hoch- und Tiefbau einzusetzen. Die Fachstelle Baustoffkreislauf stellt die hoheitliche Umsetzung der entsprechenden Vorgaben aus dem Umweltschutzgesetz bei allen Marktteilnehmern und Baustoffproduzenten sicher.