Lichtblick im Landrat

Kolumne

Was in Zeiten von Wahlkampf und der zunehmenden Zuspitzung der Themen immer mehr verloren geht, ist die Fähigkeit des Parlaments, gemeinsam Lösungen für Probleme der Zeit zu finden. Die Landratssitzung vom 20. Oktober 2022 bot dabei die Ausnahme der Regel. Ein dringlicher Vorstoss zur Einsetzung einer Taskforce, um die Folgen der hohen Strompreise für Unternehmen zu mildern, folgte zunächst dem üblichen links-rechts-Schema.

Den Bürgerlichen wurde von linker Seite vorgeworfen, dass der Staat eingreifen soll, wenn die Privatwirtschaft versagt hat. Die bürgerlichen Parteien hielten dagegen, dass das Wohlergehen eines Unternehmens auch positiv ist für die Bevölkerung, weil damit Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Wortmeldungen kritisierten den Umstand, dass an der Landratssitzung vor den Herbstferien eingereichte Vorstösse zum Thema Minderung der Strompreise für die Bevölkerung, nicht dringlich überwiesen wurden.

Nach 80-minütiger Debatte fand sich schliesslich ein gemeinsamer Nenner. Der Vorstoss zur Einsetzung einer Taskforce, welche die Energieversorger, Verbände und Unternehmen sowie den Kanton an einen Tisch bringt, wurde schliesslich modifiziert ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen an den Regierungsrat überwiesen. Man kann nun einwenden, dass das Parlament beinahe eineinhalb Stunden «verbraten» hat für dieses Geschäft. Das ist korrekt, aber der Landrat hat auch bewiesen, dass eine für alle tragfähige Lösung respektive die Besinnung auf das Wesentliche, möglich ist. Dafür braucht es die Fähigkeit, zuzuhören und Kompromisse einzugehen. Für mich ein Lichtblick für den Landrat. Probleme werden erkannt und gemeinsam Lösungen gesucht und gefunden. Dafür braucht es aber hoffentlich nicht jedes Mal so viel Sitzungszeit.

Ja zum neuen Dorfzentrum!

Kürzlich konnte man sich in der Sporthalle an einem Informationsanlass zur Neugestaltung des Dorfzentrums ausgiebig orientieren lassen. Dabei stellten sich auch die als Erbauer und Erbauerinnen vorgesehenen Vertreter als Baurechtnehmende vor. Diese würden dann die Liegenschaften auf den ihnen zugeteilten 13 Baufeldern im Baurecht erstellen.

Ganz wichtig, zum Baurecht: das Zentrumareal bleibt also im Eigentum der Gemeinde und bleibt darum der Spekulation entzogen. Das Baurecht wird der Gemeinde abgegolten, bleibt für die Gemeinde also dauerhaft einträglich.

Und dank Quartierplan soll der Grossteil der Wohnbauten in gemeinnütziger und genossenschaftlicher Weise zum bezahlbarem Wohnangebot erstellt werden. Diese für unsere Gemeinde spezielle Lösung (einzigartig im Kanton!) wurde vom Gemeinderat auf Wunsch und Antrag aus der Bevölkerung erarbeitet, was für einen namhaften Teil der Neuwohnungen zur dauerhaften Dämpfung der Mietzinse beitragen wird.

Das sind einige für das Gesamtwohl unserer Gemeinde ganz zentrale Merkmale des Quartierplans ‘Zentrum’. Diese sind entscheidend für unsere Empfehlung, dem Quartierplan an der kommenden Gemeindeversammlung am 13. Dezember mit Überzeugung zuzustimmen.

Mit Ihrer Zustimmung zum Quartierplan ermöglichen Sie dann aber auch einen Mehrnutzen durch eine naturfreundlichere und wohnlichere Umgestaltung der Zentrumsareale. Dort ist der Boden asphaltiert und naturwidrig verdichtet, was in den letzten Jahren leider einige Bäume verkümmern und absterben liess. Und zudem wird das dortige Wiesland grösstenteils von öden Rasenflächen eingenommen.

Darum: Mit Ihrem Ja zum Quartierplan ‘Zentrum’ an der <Gemeindeversammlung am 13.12. tragen Sie zu einer naturnahen und wohnfreundlichen Umgestaltung Ihres Gemeindezentrums entscheidend bei.

CVP Birsfelden

Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Kanton unterstützt Gemeinde Muttenz, um Zugänglichkeit der Grenzacherstrasse zu gewährleisten

An der vergangenen Landratssitzung habe ich folgendes Postulat eingereicht, welches dringlich an den Regierungsrat überwiesen wurde.

In Beantwortung meiner dringlichen Interpellation (2021/375) weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Kanton aufgrund der Eigentumsverhältnisse der SBB-Verbindungsbrücke von Muttenz zum Hardwald (Grenzacherstrasse kommunal) keine Handlungsmöglichkeiten hat. Auch wenn diese Verbindung nicht im kantonalen Strassen-, Fuss-, resp. Velowegnetz aufgeführt ist, hat sie zukünftig grosses Potenzial als Anschluss an den kantonalen Bildungscampus im Polyfeld mit FHNW und Sek II.

Gemäss diversen Medienartikeln war zu vernehmen, dass die Gemeinde Muttenz und die SBB keine Übereinstimmung bezüglich der Umsetzung der neuen Brücke und einem Provisorium erreichen konnten. Deshalb ist es nun im Interesse der Bevölkerung von Muttenz und Birsfelden und auch des Kantons, dass mit dem aktiven Einbezug des Kantons doch noch eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. Der Kanton soll die Gemeinde dabei unterstützen, dass eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, erstellt werden kann.

Die Regierung wird aufgefordert, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Zugänglichkeit des Gebiets zwischen Rangierbahnhof Muttenz und Hardwald während der Bauzeit sichergestellt ist.

Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Erschliessung langfristig sichern

Heute habe ich eine dringliche Interpellation zum Thema Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald eingereicht, welche von Regierungsrat und Landrat gewährt wurde. Der Vorstoss wird ausserdem von allen Landratsmitgliedern aus dem Wahlkreis Muttenz-Birsfelden unterstützt. Nach der heutigen Landratsdebatte werde ich an der nächsten Landratssitzung eine dringliche Motion einreichen, damit der Kanton Basel-Landschaft die Verbindungsbrücke von der Gemeinde übernehmen und Sofortmassnahmen wie eine provisorische Brücke zur Erschliessung während der Bauzeit umsetzen kann.

Wortlaut Interpellation:

Die SBB plant die sanierungsbedürftige Verbindungsbrücke zwischen Muttenz und dem Hardwald in den Jahren 2022 bis 2026 zu erneuern, ohne dafür während der Bauzeit einen durchgehenden provisorischen Übergang zu schaffen. Es handelt sich um die Grenzacherstrasse, die zum einen eine bedeutsame Verbindungsachse zwischen den beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden darstellt, für Muttenz aber auch wichtige Gebiete erschliesst. So z.B. der Robinsonspielplatz, der für Kinder und Jugendliche per Velo oder zu Fuss von Muttenz praktisch nur über diese Brücke erreichbar ist.

Eine fast vierjährige Sperrung würde das Erreichen des Robinsonspielplatzes den Jugendlichen praktisch verunmöglichen. Macht es aus sozialen wie ökologischen Überlegungen Sinn, dass die Eltern gezwungen werden, ihre Kinder mit dem Auto zum Spielplatz zu chauffieren?  Im schlimmsten Fall müsste dieser Platz während vier Jahren schliessen. Im Weiteren sind in diesem Gebiet Tennisplätze und Familiengärten angesiedelt, sie könnten nicht mehr mit verhältnismässigem Aufwand erreicht werden. Zudem betreibt die Gemeinde Muttenz eine Kompostieranlage, deren Erreichbarkeit ebenfalls in Frage gestellt ist.

Die Verbindung über die erwähnte Brücke ist für den Langsamverkehr unabdingbar. So gilt der Hardwald als geschätztes Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Das ordentliche Verfahren im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren ist angelaufen, das Projekt veröffentlicht, die Planauflage hat stattgefunden. Während dreier Monate hat der Kanton Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen (s. Link Instandsetzung Strassenüberführung Grenzacherstrasse in Muttenz | SBB).

Der Interpellant bittet den Regierungsrat, um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine vierjährige Sperre, (resp. Nicht-Erreichbarkeit) dieser bedeutsamen Verbindungsbrücke zum Hardwald und Siedlungsgebiet mit Robinsonspielplatz, Familiengärten und gemeindeeigenen Kompostieranlagen, etc. nicht tragbar ist?
  • Ist der Regierungsrat bereit, mit den SBB und der Gemeinde Muttenz, ein Provisorium für die Erschliessung dieser Verbindung zu errichten? Könnte der Kanton Basel-Landschaft die Eigentümerschaft der Verbindungsstrasse übernehmen und damit eine rasche bauliche Massnahme, sprich eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, gewährleisten?
  • Die Verbindungsbrücke aus dem Jahre 1963, letzte Renovationsarbeiten erfolgten in den 1990er-Jahren, ist nicht mehr zeitgemäss.  Die Verkehrsverbindung zwischen den Gemeinden Birsfelden und Muttenz ist historisch gewachsen und trennt die Gemeinden mehr, als es sie verbindet. Wäre der Regierungsrat bereit, im Rahmen der Projektarbeiten zum Provisorium die Planungen für eine bessere Erschliessung der beiden Gemeinden in Angriff zu nehmen?

Die Grenzacherstrasse ist nicht Teil des ÖV-Netzes. Im Zusammenhang mit der Erschliessung der beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden stellt sich die Frage bezüglich der direkten Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr. Gibt es dazu seitens des Regierungsrates Neuigkeiten?

Kantonsbeteiligung an Deponien

Heute habe ich eine Motion zum Thema „Kantonsbeteiligung an Deponien“ im Landrat eingereicht. Der Vorstoss wurde von 21 Landrätinnen und Landräten mitunterzeichnet.

Ein Deponie-Notstand steht unmittelbar bevor. Die Konsequenzen für die regionale Wirtschaft, aber auch für die Umwelt wären gravierend. Ein Umdenken muss jetzt stattfinden. Gestützt auf die Erkenntnis, dass das aktuelle Marktregime zu Marktverzerrungen geführt hat (Beantwortung meiner Interpellation Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre 2020/536 vom 16. März 2021), liegt es auf der Hand, dass die prominente Beteiligung Privater auf einer marktbeherrschenden Deponie bei gleichzeitig expliziter Abhängigkeit von Bauvorhaben der öffentlichen Hand, kein Zukunftsmodell für einen fairen Zugang aller Marktteilnehmer zu Deponieraum darstellt. Zudem setzen sich in erster Linie die öffentlichen Bauherren latent Preisspekulationen mit Deponiegebühren in den Angeboten der Bauunternehmen aus. Eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer ist dringend geboten. Die Entsorgungssicherheit ist ein hohes Gut und gehört zum Service Public.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Gesetzesformulierungen sinngemäss im Umweltschutzgesetz, evtl. Raumplanungsgesetz zu verankern:

  • Der Kanton sichert sich auf seinem Territorium die mittel- und langfristigen Kontingente zur Entsorgung von Inertstoffen (Aushubmaterial Typ B) aus eigener Bautätigkeit sowie von Projekten übergeordneter Bedeutung in der Region Basel (Bahnanlagen, Nationalstrassenbau, Industrieanlagen, u.ä.). Dazu kann sich der Kanton direkt oder indirekt an Deponien im Kanton beteiligen.
  • Der Kanton stellt über ausgewogene Betreibermodelle sicher, dass für alle Teilnehmer am Baumarkt ein diskriminierungsfreier Zugang zu Deponieraum Typ B sichergestellt ist. Ebenso stellt der Kanton die transparente Preisgestaltung und Abrechnung der Deponiegebühren sicher. Der Kanton setzt zu diesem Zweck ein kantonales Steuerungsgremium ein, welches die langfristige Verfügbarkeit und den diskriminierungsfreien Zugang zu Deponieraum in der Region Basel sicherstellt (Schiedsrichter-Funktion).
  • Der Kanton verpflichtet sich, wo immer technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, Sekundärbaustoffe und Recycling-Materialen bei seinen Bauwerken im Hoch- und Tiefbau einzusetzen. Die Fachstelle Baustoffkreislauf stellt die hoheitliche Umsetzung der entsprechenden Vorgaben aus dem Umweltschutzgesetz bei allen Marktteilnehmern und Baustoffproduzenten sicher.

Wildtierübergang aus Holz

Heute habe ich nachfolgende Interpellation im Landrat eingereicht:

In Tenniken BL ist ein Wildtierübergang geplant, der zwei wichtige Wildtiergebiete verbinden soll. Dieser Wildübergang ermöglicht es dem Wild, die beiden Hindernisse Autobahn und Kantonsstrasse zu überwinden. Deshalb ist dieses Projekt ausdrücklich zu begrüssen.

Bei Suhr im Kanton Aargau wurde 2020 die schweizweit erste Wildtierbrücke aus Holz gebaut. Dies zeigt, dass es technisch und finanziell möglich ist, ein solches Bauwerk aus Holz zu realisieren.

Die Behörden haben aus Sicht des Interpellanten eine Vorbildfunktion beim Bauen. Es sprechen deshalb gute Gründe für den Bau des Wildtierübergangs mit Holz:

  • Holz ist ein nachhaltiger Rohstoff, der in der Region nachwächst
  • Der Kanton besitzt selber Wald und kann somit den Rohstoff gleich selber liefern
  • Verbautes Holz ist ein CO2-Speicher

Aus diesen Gründen bittet der Interpellant die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.  Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass der Wildtierübergang Tenniken aus Holz gebaut werden sollte?

2.  Ist die Regierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass der Wildtierübergang Tenniken aus Holz realisiert wird?

3.  Kann für den Wildtierübergang Holz aus den Wäldern des Kantons verwendet werden?

Arbeitsrecht am EuroAirport

Motion: Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor am EuroAirport

Der EuroAirport befindet sich vor einer der grössten Herausforderungen seiner Geschichte. Die Coronakrise hat zu einem massiven Einbruch der Flugbewegungen geführt, am heftigsten in den Monaten April bis Juni. Viele am Flughafen ansässige Unternehmen mussten für die meisten ihrer über 4’000 Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Es droht Stellenabbau bis hin zu Massenentlassungen.

Mitten in dieser Krise hat der französische Cour de Cassation in Paris am 11. März 2020 in vier Gerichtsverfahren letztinstanzlich gegen einen im Schweizer Sektor des Flughafens ansässigen Arbeitgeber entschieden. Demnach gelten im Fall der vier Arbeitsverhältnisse im Schweizer Sektor des EuroAirports zwingende Bestimmungen des französisches Arbeitsrechts Anwendung.

Im Jahr 2012 vereinbarten Frankreich und die Schweiz zusammen mit Sozialpartnern in einem sogenannten «Accord de Méthode», dass unter Einhaltung des französischen Rechts die Anwendung von Schweizer Arbeitsrecht möglich sei. Leider hat sich nach den nun erfolgten Entscheiden des Cour de Cassation gezeigt, dass dieser Accord im Gerichtsfall die Rechtslage nicht gemäss der gemeinsamen Absicht von Frankreich und der Schweiz zu klären vermag.

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation mit Entlassungen gerechnet werden muss und damit weitere Gerichtsverfahren drohen, verschärft sich die Lage zusätzlich. Für die im Schweizer Sektor ansässigen Unternehmen stellen die französischen Gerichtsentscheide einen erheblichen Rückschlag in Sachen Rechtssicherheit, aber auch Attraktivität des Standortes EuroAirport dar.

Der EuroAirport ist mit seinen flugnahen Industriebetrieben für die Region Basel eine eminent wichtige Verkehrsinfrastruktur und ein wichtiger und attraktiver Arbeitgeber. Die Erreichbarkeit eines Standorts ist ein wesentlicher Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand. Aus diesem Grund müssen unsere Behörden alles daran setzen, für die Unternehmen im Schweizer Sektor, aber auch für die Arbeitnehmenden so rasch wie möglich eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung zu erreichen.

Die Unterzeichnenden fordern den Regierungsrat daher auf, sich beim Bundesrat mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass dieser so rasch wie möglich ein Verhandlungsmandat verabschiedet und mit dem französischen Staat Verhandlungen aufnimmt. Dabei soll das Ziel verfolgt werden, eine nachhaltige und gerichtsfeste Lösung für die Frage zu erzielen, wie Rechtssicherheit im Arbeitsrecht geschaffen werden kann.

Die Motion habe ich am 19. November 2020 eingereicht. 40 Landrätinnen und Landräte haben den Vorstoss mitunterzeichnet. Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt durch Luca Urgese eingereicht.

Kolumne Landrat: Schwarzarbeit und Jagdgesetz

An der vergangenen Landratssitzung vom 5. November 2020 wurde nach 15 Monaten Kommissionsarbeit und einer chaotischen Landratsdebatte die Revision des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und das Arbeitsmarktaufsichtsgesetz mit 71 zu 18 Stimmen angenommen. Da das Vierfünftel-Mehr mit 79 Prozent hauchdünn verpasst wurde, werden die Baselbieter Stimmberechtigten nun über die beiden Gesetzesrevisionen abstimmen müssen.

Es ist sehr bedauerlich, dass durch die Sturheit einer Fraktion, ein Abstimmungskampf geführt werden muss. Grundsätzlich ist es für mich als Demokrat absolut legitim, dass eine Vorlage an der Urne kommt. Das Thema ist aber politisch und emotional sehr aufgeladen. Der vorliegende Kompromiss verbessert die aktuelle Gesetzeslage. Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Das bisherige Gesetz ist untauglich, überladen und wurde zurecht kritisiert.

Die Kommission hat alle Anspruchsgruppen angehört und in zähen Diskussionen eine bessere Grundlage geschaffen. Finanzielle Fragen wurden konsequent aus dem Gesetz gestrichen. Diese gehören in eine Leistungsvereinbarung. Was passiert, wenn die Vorlage von der Stimmbevölkerung abgelehnt wird? Erstens muss dann ein aufwändiger neuer Anlauf für eine Gesetzesrevision in Angriff genommen werden. In der Zwischenzeit gilt weiterhin das bestehende, schlechte Gesetz. Deshalb ist es wichtig, dass die revidierte Vorlage von der Stimmbevölkerung angenommen wird.

Als zweites emotionales Thema wurde das revidierte Jagdgesetz mit Vierfünftelmehrheit angenommen. Die Vorlage ist ein gutschweizerischer, austarierter Kompromiss. Umstritten war, ob der Tierschutz in der Fachstelle für die Jagd vertreten sein soll. Der Einbezug des Tierschutzes wurde zurecht aufgenommen. Bei der Baujagd wurde anstelle eines Verbots eine Bewilligungspflicht eingeführt, auch dies ein pragmatischer Entscheid.

Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre

Interpellation, welche ich heute im Landrat eingereicht habe.

Die Deponie Höli Liestal AG hat per Montag, 7. September 2020, den Zugang zum Abladen von Inertstoffmaterial (Typ B) in der Deponie Höli beschränkt. Diese Information erfolgte am Donnerstag, den 3. September 2020 durch die Deponie-Aktionäre. Ein offizielles Schreiben wurde erst per 24. September 2020 auf der Webseite der Deponie Höli publiziert.

Neue Entsorgungsgesuche (EGI) mit entsprechendem Entsorgungsort «Höli» werden seitdem nicht mehr bewilligt und bereits durch den Kanton (BUD/AUE) bewilligte Kontingente, also laufende EGI’s, haben seit dem 07. September 2020 keine Gültigkeit mehr in der Deponie Höli.

Die Entsorgung von Inertstoffmaterial musste vom einen auf den anderen Tag umorganisiert werden. Die anderen Deponien im Kanton Basel-Landschaft für Typ B wurden somit kurzfristig für Deponievolumen angefragt und angefahren. Eine Sicherheit für die Annahme des Inertstoffmaterials gab es dabei nicht.

Fragen:

  1. Wie steht der Regierungsrat zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf den kantonalen Baustellen? Ist diese Aufgabe einzig den Bau-Unternehmern überlassen? Ist dies sinnvoll/anzustreben? Haben alle Bau-Unternehmer gleich lange Spiesse? Die anderen Deponien für Inertstoffmaterial (Typ B) könnten mit dem Entscheid der Deponie Höli gleichziehen und sich ebenfalls restriktiv verhalten bzw. den Zugang ebenfalls beschränken.
  2. Der Interpellant ist der Meinung, dass die „Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017“, welche als partnerschaftliches Geschäft Ende 2017 durch die beiden Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt genehmigt wurde, nicht ausser Acht bleiben darf. Die Abfallplanung umfasst eben auch ein gemeinsames Verständnis zur Entsorgungssicherheit im Bereich der Deponien. Wie sieht der Regierungsrat diese partnerschaftliche Abfallplanung und wie beurteilt der Kanton Basel-Stadt die Deponieknappheit in der Region?
  3. Die Bau- und Logistikdienstleister, die nicht direkt Aktionäre der Deponie Höli sind, müssen ihre Kunden über einen künftigen Preisaufschlag informieren. Da die Deponie Höli keinen Zugang mehr gewährt, werden nun grössere Lastwagen-Distanzen zurückgelegt. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Mehrbelastung der Umwelt durch deutlich höhere Transportdistanzen (Fahrten zu Deponien im Mittelland oder nach Zürich)?
  4. Die Erweiterung der «Höli» ist in Planung und dem Kanton obliegt die Aufsicht über die Abfälle auf kantonalem Gebiet. Kann sich der Regierungsrat für die Zukunft ein neues Betreibermodell vorstellen, in dem der Kanton zum einen direkt Beteiligt ist, zum anderen hoheitlich direkt eingreifen könnte? Können alternative Entsorgungen wie Bodenwaschanlagen gefördert werden? Gäbe es noch weitere Möglichkeiten, ohne Verbote aber mit Anreizen eine zeitgemässe Baustoffverwertung zu fördern?

Birsfelden im Landrat

Kolumne aus dem Landrat

An der vergangenen Landratssitzung vom 28. Mai 2020 wurde die Vorlage zur Erneuerung und Umgestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse in Birsfelden vom Landrat mit 83 Ja, bei einer Nein-Stimme sehr deutlich angenommen. Dafür wurde ein Planungskredit für das Vor- und Bauprojekt von 3,2 Mio. Franken bewilligt. Die Gesamtprojektkosten werden (Stand heute) auf gut 40 Millionen Franken veranschlagt.

Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts STEK der Gemeinde Birsfelden ist die Umgestaltung und Erneuerung der Haupt- und Rheinfelderstrasse ein zentraler Baustein. Die Kantonsstrasse durch Birsfelden ist ein Hotspot für den Ausweichverkehr von der Autobahn durch unser Dorf. Regelmässig während der Hauptverkehrszeit stauen sich die Autos durch das Zentrum. Die Umgestaltung wurde an einer Informationsveranstaltung der Bevölkerung von Birsfelden vorgestellt und die Reaktionen sind mehrheitlich positiv. Ein verkehrsberuhigtes und attraktives Zentrum gibt Birsfelden Perspektiven für die Entwicklungen der nächsten Jahre.

Auch die medialen Diskussionen um die Führung der Tramschienen und Kap-Haltestellen führten zu keinem Meinungsumschwung. Die Tram-Fahrplanstabilität wird während der nun folgenden Planungsarbeiten hoch gewichtet. Die Probleme der Gemeinde mit Ausweichverkehr und Stau, sowie die Sicherheit auf den Strassen von Birsfelden wurde von den Landrätinnen und Landräten des ganzen Kantons, vom Oberbaselbiet bis ins Laufental, anerkannt. Damit können die Planungen nun vorangetrieben werden, dies ist auch ein wichtiges Signal für die Stadtentwicklung.