Bürokratieabbau bei Wärmepumpen

Berichterstattung von Online Reports:

Wer im Baselbiet mit dem Einbau einer Wärmepumpe liebäugelt, darf künftig mit weniger bürokratischen Umtrieben rechnen: Kleinere Anlagen sollen von einer kantonalen Bewilligungspflicht befreit werden.

CVP-Landrat Simon Oberbeck hatte in einem Postulat bemängelt, dass Hauseigentümer der Einbau einer Wärmepumpe mit einer „aufwändigen Baubewilligung mit teilweiser Angabe von Bauprofilen, Lärmschutz-Nachweis und Katasterplänen“ konfrontiert werden. Es sei unverständlich, dass Hausbesitzern, die ihre Liegenschaft CO2-freundlich sanieren wollen, staatlicherseits „noch Steine in den Weg gelegt werden“.

Seine Forderung: Wärmepumpen im Freien soll künftig „unbürokratisch oder ohne Bewilligung, allenfalls mit einem vereinfachten Meldeverfahren“, wie es Basel-Stadt bereits kennt, installiert werden dürfen.

Nur Melde- statt Bewilligungspflicht

Sein Vorstoss fiel bei der Regierung und insbesondere bei der Bau- und Umweltschutzdirektion auf fruchtbaren Boden, wie aus der heute Mittwoch veröffentlichten Vorlage hervorgeht. „Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Geräte betreffend Grösse und Lärmemissionen ist es gerechtfertigt, diese Praxis zu überprüfen“, heisst es in der Vorlage. Es soll also keine Bewilligungspflicht mehr geben, sondern bloss eine Meldepflicht für Wärmepumpen bis zwei Kubikmeter Volumen. Dazu ist keine Gesetzesänderung nötig. Eine Anpassung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz reicht aus.

Die Regierung kommt zum Schluss, „dass aussen aufgestellte Wärmepumpen bis zu einem definierten Volumen neu der Meldepflicht analog Basel-Stadt unterstellt werden sollen“. Bei den grösseren Anlagen bleibt die kantonale Baubewilligungspflicht bestehen. Demzufolge werden die kleineren Wärmepumpen in den Katalog der bewilligungsfreien Anlagen aufgenommen und der Meldepflicht unterstellt.

Nach Anhörung der Gemeinden ist die Anpassung der Verordnung für das zweite Quartal kommenden Jahres geplant.

Birsfelden im Landrat

Kolumne aus dem Landrat

An der vergangenen Landratssitzung vom 28. Mai 2020 wurde die Vorlage zur Erneuerung und Umgestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse in Birsfelden vom Landrat mit 83 Ja, bei einer Nein-Stimme sehr deutlich angenommen. Dafür wurde ein Planungskredit für das Vor- und Bauprojekt von 3,2 Mio. Franken bewilligt. Die Gesamtprojektkosten werden (Stand heute) auf gut 40 Millionen Franken veranschlagt.

Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts STEK der Gemeinde Birsfelden ist die Umgestaltung und Erneuerung der Haupt- und Rheinfelderstrasse ein zentraler Baustein. Die Kantonsstrasse durch Birsfelden ist ein Hotspot für den Ausweichverkehr von der Autobahn durch unser Dorf. Regelmässig während der Hauptverkehrszeit stauen sich die Autos durch das Zentrum. Die Umgestaltung wurde an einer Informationsveranstaltung der Bevölkerung von Birsfelden vorgestellt und die Reaktionen sind mehrheitlich positiv. Ein verkehrsberuhigtes und attraktives Zentrum gibt Birsfelden Perspektiven für die Entwicklungen der nächsten Jahre.

Auch die medialen Diskussionen um die Führung der Tramschienen und Kap-Haltestellen führten zu keinem Meinungsumschwung. Die Tram-Fahrplanstabilität wird während der nun folgenden Planungsarbeiten hoch gewichtet. Die Probleme der Gemeinde mit Ausweichverkehr und Stau, sowie die Sicherheit auf den Strassen von Birsfelden wurde von den Landrätinnen und Landräten des ganzen Kantons, vom Oberbaselbiet bis ins Laufental, anerkannt. Damit können die Planungen nun vorangetrieben werden, dies ist auch ein wichtiges Signal für die Stadtentwicklung.