Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Erschliessung langfristig sichern

Heute habe ich eine dringliche Interpellation zum Thema Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald eingereicht, welche von Regierungsrat und Landrat gewährt wurde. Der Vorstoss wird ausserdem von allen Landratsmitgliedern aus dem Wahlkreis Muttenz-Birsfelden unterstützt. Nach der heutigen Landratsdebatte werde ich an der nächsten Landratssitzung eine dringliche Motion einreichen, damit der Kanton Basel-Landschaft die Verbindungsbrücke von der Gemeinde übernehmen und Sofortmassnahmen wie eine provisorische Brücke zur Erschliessung während der Bauzeit umsetzen kann.

Wortlaut Interpellation:

Die SBB plant die sanierungsbedürftige Verbindungsbrücke zwischen Muttenz und dem Hardwald in den Jahren 2022 bis 2026 zu erneuern, ohne dafür während der Bauzeit einen durchgehenden provisorischen Übergang zu schaffen. Es handelt sich um die Grenzacherstrasse, die zum einen eine bedeutsame Verbindungsachse zwischen den beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden darstellt, für Muttenz aber auch wichtige Gebiete erschliesst. So z.B. der Robinsonspielplatz, der für Kinder und Jugendliche per Velo oder zu Fuss von Muttenz praktisch nur über diese Brücke erreichbar ist.

Eine fast vierjährige Sperrung würde das Erreichen des Robinsonspielplatzes den Jugendlichen praktisch verunmöglichen. Macht es aus sozialen wie ökologischen Überlegungen Sinn, dass die Eltern gezwungen werden, ihre Kinder mit dem Auto zum Spielplatz zu chauffieren?  Im schlimmsten Fall müsste dieser Platz während vier Jahren schliessen. Im Weiteren sind in diesem Gebiet Tennisplätze und Familiengärten angesiedelt, sie könnten nicht mehr mit verhältnismässigem Aufwand erreicht werden. Zudem betreibt die Gemeinde Muttenz eine Kompostieranlage, deren Erreichbarkeit ebenfalls in Frage gestellt ist.

Die Verbindung über die erwähnte Brücke ist für den Langsamverkehr unabdingbar. So gilt der Hardwald als geschätztes Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Das ordentliche Verfahren im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren ist angelaufen, das Projekt veröffentlicht, die Planauflage hat stattgefunden. Während dreier Monate hat der Kanton Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen (s. Link Instandsetzung Strassenüberführung Grenzacherstrasse in Muttenz | SBB).

Der Interpellant bittet den Regierungsrat, um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine vierjährige Sperre, (resp. Nicht-Erreichbarkeit) dieser bedeutsamen Verbindungsbrücke zum Hardwald und Siedlungsgebiet mit Robinsonspielplatz, Familiengärten und gemeindeeigenen Kompostieranlagen, etc. nicht tragbar ist?
  • Ist der Regierungsrat bereit, mit den SBB und der Gemeinde Muttenz, ein Provisorium für die Erschliessung dieser Verbindung zu errichten? Könnte der Kanton Basel-Landschaft die Eigentümerschaft der Verbindungsstrasse übernehmen und damit eine rasche bauliche Massnahme, sprich eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, gewährleisten?
  • Die Verbindungsbrücke aus dem Jahre 1963, letzte Renovationsarbeiten erfolgten in den 1990er-Jahren, ist nicht mehr zeitgemäss.  Die Verkehrsverbindung zwischen den Gemeinden Birsfelden und Muttenz ist historisch gewachsen und trennt die Gemeinden mehr, als es sie verbindet. Wäre der Regierungsrat bereit, im Rahmen der Projektarbeiten zum Provisorium die Planungen für eine bessere Erschliessung der beiden Gemeinden in Angriff zu nehmen?

Die Grenzacherstrasse ist nicht Teil des ÖV-Netzes. Im Zusammenhang mit der Erschliessung der beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden stellt sich die Frage bezüglich der direkten Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr. Gibt es dazu seitens des Regierungsrates Neuigkeiten?

Wildtierübergang aus Holz

Heute habe ich nachfolgende Interpellation im Landrat eingereicht:

In Tenniken BL ist ein Wildtierübergang geplant, der zwei wichtige Wildtiergebiete verbinden soll. Dieser Wildübergang ermöglicht es dem Wild, die beiden Hindernisse Autobahn und Kantonsstrasse zu überwinden. Deshalb ist dieses Projekt ausdrücklich zu begrüssen.

Bei Suhr im Kanton Aargau wurde 2020 die schweizweit erste Wildtierbrücke aus Holz gebaut. Dies zeigt, dass es technisch und finanziell möglich ist, ein solches Bauwerk aus Holz zu realisieren.

Die Behörden haben aus Sicht des Interpellanten eine Vorbildfunktion beim Bauen. Es sprechen deshalb gute Gründe für den Bau des Wildtierübergangs mit Holz:

  • Holz ist ein nachhaltiger Rohstoff, der in der Region nachwächst
  • Der Kanton besitzt selber Wald und kann somit den Rohstoff gleich selber liefern
  • Verbautes Holz ist ein CO2-Speicher

Aus diesen Gründen bittet der Interpellant die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.  Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass der Wildtierübergang Tenniken aus Holz gebaut werden sollte?

2.  Ist die Regierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass der Wildtierübergang Tenniken aus Holz realisiert wird?

3.  Kann für den Wildtierübergang Holz aus den Wäldern des Kantons verwendet werden?

Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre

Interpellation, welche ich heute im Landrat eingereicht habe.

Die Deponie Höli Liestal AG hat per Montag, 7. September 2020, den Zugang zum Abladen von Inertstoffmaterial (Typ B) in der Deponie Höli beschränkt. Diese Information erfolgte am Donnerstag, den 3. September 2020 durch die Deponie-Aktionäre. Ein offizielles Schreiben wurde erst per 24. September 2020 auf der Webseite der Deponie Höli publiziert.

Neue Entsorgungsgesuche (EGI) mit entsprechendem Entsorgungsort «Höli» werden seitdem nicht mehr bewilligt und bereits durch den Kanton (BUD/AUE) bewilligte Kontingente, also laufende EGI’s, haben seit dem 07. September 2020 keine Gültigkeit mehr in der Deponie Höli.

Die Entsorgung von Inertstoffmaterial musste vom einen auf den anderen Tag umorganisiert werden. Die anderen Deponien im Kanton Basel-Landschaft für Typ B wurden somit kurzfristig für Deponievolumen angefragt und angefahren. Eine Sicherheit für die Annahme des Inertstoffmaterials gab es dabei nicht.

Fragen:

  1. Wie steht der Regierungsrat zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf den kantonalen Baustellen? Ist diese Aufgabe einzig den Bau-Unternehmern überlassen? Ist dies sinnvoll/anzustreben? Haben alle Bau-Unternehmer gleich lange Spiesse? Die anderen Deponien für Inertstoffmaterial (Typ B) könnten mit dem Entscheid der Deponie Höli gleichziehen und sich ebenfalls restriktiv verhalten bzw. den Zugang ebenfalls beschränken.
  2. Der Interpellant ist der Meinung, dass die „Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017“, welche als partnerschaftliches Geschäft Ende 2017 durch die beiden Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt genehmigt wurde, nicht ausser Acht bleiben darf. Die Abfallplanung umfasst eben auch ein gemeinsames Verständnis zur Entsorgungssicherheit im Bereich der Deponien. Wie sieht der Regierungsrat diese partnerschaftliche Abfallplanung und wie beurteilt der Kanton Basel-Stadt die Deponieknappheit in der Region?
  3. Die Bau- und Logistikdienstleister, die nicht direkt Aktionäre der Deponie Höli sind, müssen ihre Kunden über einen künftigen Preisaufschlag informieren. Da die Deponie Höli keinen Zugang mehr gewährt, werden nun grössere Lastwagen-Distanzen zurückgelegt. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Mehrbelastung der Umwelt durch deutlich höhere Transportdistanzen (Fahrten zu Deponien im Mittelland oder nach Zürich)?
  4. Die Erweiterung der «Höli» ist in Planung und dem Kanton obliegt die Aufsicht über die Abfälle auf kantonalem Gebiet. Kann sich der Regierungsrat für die Zukunft ein neues Betreibermodell vorstellen, in dem der Kanton zum einen direkt Beteiligt ist, zum anderen hoheitlich direkt eingreifen könnte? Können alternative Entsorgungen wie Bodenwaschanlagen gefördert werden? Gäbe es noch weitere Möglichkeiten, ohne Verbote aber mit Anreizen eine zeitgemässe Baustoffverwertung zu fördern?