Zentrum Birsfelden: Wenn nicht jetzt, wann dann?

In der Debatte um das Zentrum darf eines nicht vergessen gehen: Seit Jahrzehnten diskutieren und planen wir mit einem Ziel, ein attraktiveres Zentrum für Birsfelden zu schaffen. Dieser gemeinsame Nenner eint den Gemeinderat und die Bevölkerung. Der vorliegende Quartierplan Zentrum ist eine grosse Chance für Birsfelden, die nicht so schnell wieder kommen wird.

Welche Vorteile bringt das neue Zentrum? Birsfelden bekommt endlich ein Dorfzentrum, das seinen Namen verdient. Anstelle eines eigentlichen Unorts mit einem grossen Parkplatz entsteht ein lebenswerter Raum für Mensch und Natur. Dank der Belebung mit Gewerbe und Wohnen im Herzen Birsfeldens, wird auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit geleistet. Belebte und gut beleuchtete Gassen und Plätze sind ein echter Gewinn! Der Weg vom Dorfzentrum ins Sternenfeldquartier wird deutlich an Attraktivität und Sicherheit gewinnen.

Die Zeit ist nun reif, Birsfelden fit für die Zukunft zu machen. Geben Sie sich bitte keinen Illusionen hin, eine Ablehnung wird die Entwicklung auf Jahrzehnte verunmöglichen. Machen wir nun diesen historischen Schritt und geben Birsfelden ein neues Gesicht! Wenn nicht jetzt, wann dann? Für unsere Gemeinde und künftige Generationen. Deshalb ein überzeugtes JA am 27. März 2022.

Ja zum neuen Dorfzentrum!

Kürzlich konnte man sich in der Sporthalle an einem Informationsanlass zur Neugestaltung des Dorfzentrums ausgiebig orientieren lassen. Dabei stellten sich auch die als Erbauer und Erbauerinnen vorgesehenen Vertreter als Baurechtnehmende vor. Diese würden dann die Liegenschaften auf den ihnen zugeteilten 13 Baufeldern im Baurecht erstellen.

Ganz wichtig, zum Baurecht: das Zentrumareal bleibt also im Eigentum der Gemeinde und bleibt darum der Spekulation entzogen. Das Baurecht wird der Gemeinde abgegolten, bleibt für die Gemeinde also dauerhaft einträglich.

Und dank Quartierplan soll der Grossteil der Wohnbauten in gemeinnütziger und genossenschaftlicher Weise zum bezahlbarem Wohnangebot erstellt werden. Diese für unsere Gemeinde spezielle Lösung (einzigartig im Kanton!) wurde vom Gemeinderat auf Wunsch und Antrag aus der Bevölkerung erarbeitet, was für einen namhaften Teil der Neuwohnungen zur dauerhaften Dämpfung der Mietzinse beitragen wird.

Das sind einige für das Gesamtwohl unserer Gemeinde ganz zentrale Merkmale des Quartierplans ‘Zentrum’. Diese sind entscheidend für unsere Empfehlung, dem Quartierplan an der kommenden Gemeindeversammlung am 13. Dezember mit Überzeugung zuzustimmen.

Mit Ihrer Zustimmung zum Quartierplan ermöglichen Sie dann aber auch einen Mehrnutzen durch eine naturfreundlichere und wohnlichere Umgestaltung der Zentrumsareale. Dort ist der Boden asphaltiert und naturwidrig verdichtet, was in den letzten Jahren leider einige Bäume verkümmern und absterben liess. Und zudem wird das dortige Wiesland grösstenteils von öden Rasenflächen eingenommen.

Darum: Mit Ihrem Ja zum Quartierplan ‘Zentrum’ an der <Gemeindeversammlung am 13.12. tragen Sie zu einer naturnahen und wohnfreundlichen Umgestaltung Ihres Gemeindezentrums entscheidend bei.

CVP Birsfelden

Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Kanton unterstützt Gemeinde Muttenz, um Zugänglichkeit der Grenzacherstrasse zu gewährleisten

An der vergangenen Landratssitzung habe ich folgendes Postulat eingereicht, welches dringlich an den Regierungsrat überwiesen wurde.

In Beantwortung meiner dringlichen Interpellation (2021/375) weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Kanton aufgrund der Eigentumsverhältnisse der SBB-Verbindungsbrücke von Muttenz zum Hardwald (Grenzacherstrasse kommunal) keine Handlungsmöglichkeiten hat. Auch wenn diese Verbindung nicht im kantonalen Strassen-, Fuss-, resp. Velowegnetz aufgeführt ist, hat sie zukünftig grosses Potenzial als Anschluss an den kantonalen Bildungscampus im Polyfeld mit FHNW und Sek II.

Gemäss diversen Medienartikeln war zu vernehmen, dass die Gemeinde Muttenz und die SBB keine Übereinstimmung bezüglich der Umsetzung der neuen Brücke und einem Provisorium erreichen konnten. Deshalb ist es nun im Interesse der Bevölkerung von Muttenz und Birsfelden und auch des Kantons, dass mit dem aktiven Einbezug des Kantons doch noch eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. Der Kanton soll die Gemeinde dabei unterstützen, dass eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, erstellt werden kann.

Die Regierung wird aufgefordert, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Zugänglichkeit des Gebiets zwischen Rangierbahnhof Muttenz und Hardwald während der Bauzeit sichergestellt ist.

Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Erschliessung langfristig sichern

Heute habe ich eine dringliche Interpellation zum Thema Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald eingereicht, welche von Regierungsrat und Landrat gewährt wurde. Der Vorstoss wird ausserdem von allen Landratsmitgliedern aus dem Wahlkreis Muttenz-Birsfelden unterstützt. Nach der heutigen Landratsdebatte werde ich an der nächsten Landratssitzung eine dringliche Motion einreichen, damit der Kanton Basel-Landschaft die Verbindungsbrücke von der Gemeinde übernehmen und Sofortmassnahmen wie eine provisorische Brücke zur Erschliessung während der Bauzeit umsetzen kann.

Wortlaut Interpellation:

Die SBB plant die sanierungsbedürftige Verbindungsbrücke zwischen Muttenz und dem Hardwald in den Jahren 2022 bis 2026 zu erneuern, ohne dafür während der Bauzeit einen durchgehenden provisorischen Übergang zu schaffen. Es handelt sich um die Grenzacherstrasse, die zum einen eine bedeutsame Verbindungsachse zwischen den beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden darstellt, für Muttenz aber auch wichtige Gebiete erschliesst. So z.B. der Robinsonspielplatz, der für Kinder und Jugendliche per Velo oder zu Fuss von Muttenz praktisch nur über diese Brücke erreichbar ist.

Eine fast vierjährige Sperrung würde das Erreichen des Robinsonspielplatzes den Jugendlichen praktisch verunmöglichen. Macht es aus sozialen wie ökologischen Überlegungen Sinn, dass die Eltern gezwungen werden, ihre Kinder mit dem Auto zum Spielplatz zu chauffieren?  Im schlimmsten Fall müsste dieser Platz während vier Jahren schliessen. Im Weiteren sind in diesem Gebiet Tennisplätze und Familiengärten angesiedelt, sie könnten nicht mehr mit verhältnismässigem Aufwand erreicht werden. Zudem betreibt die Gemeinde Muttenz eine Kompostieranlage, deren Erreichbarkeit ebenfalls in Frage gestellt ist.

Die Verbindung über die erwähnte Brücke ist für den Langsamverkehr unabdingbar. So gilt der Hardwald als geschätztes Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Das ordentliche Verfahren im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren ist angelaufen, das Projekt veröffentlicht, die Planauflage hat stattgefunden. Während dreier Monate hat der Kanton Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen (s. Link Instandsetzung Strassenüberführung Grenzacherstrasse in Muttenz | SBB).

Der Interpellant bittet den Regierungsrat, um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine vierjährige Sperre, (resp. Nicht-Erreichbarkeit) dieser bedeutsamen Verbindungsbrücke zum Hardwald und Siedlungsgebiet mit Robinsonspielplatz, Familiengärten und gemeindeeigenen Kompostieranlagen, etc. nicht tragbar ist?
  • Ist der Regierungsrat bereit, mit den SBB und der Gemeinde Muttenz, ein Provisorium für die Erschliessung dieser Verbindung zu errichten? Könnte der Kanton Basel-Landschaft die Eigentümerschaft der Verbindungsstrasse übernehmen und damit eine rasche bauliche Massnahme, sprich eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, gewährleisten?
  • Die Verbindungsbrücke aus dem Jahre 1963, letzte Renovationsarbeiten erfolgten in den 1990er-Jahren, ist nicht mehr zeitgemäss.  Die Verkehrsverbindung zwischen den Gemeinden Birsfelden und Muttenz ist historisch gewachsen und trennt die Gemeinden mehr, als es sie verbindet. Wäre der Regierungsrat bereit, im Rahmen der Projektarbeiten zum Provisorium die Planungen für eine bessere Erschliessung der beiden Gemeinden in Angriff zu nehmen?

Die Grenzacherstrasse ist nicht Teil des ÖV-Netzes. Im Zusammenhang mit der Erschliessung der beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden stellt sich die Frage bezüglich der direkten Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr. Gibt es dazu seitens des Regierungsrates Neuigkeiten?

Bürokratieabbau bei Wärmepumpen

Berichterstattung von Online Reports:

Wer im Baselbiet mit dem Einbau einer Wärmepumpe liebäugelt, darf künftig mit weniger bürokratischen Umtrieben rechnen: Kleinere Anlagen sollen von einer kantonalen Bewilligungspflicht befreit werden.

CVP-Landrat Simon Oberbeck hatte in einem Postulat bemängelt, dass Hauseigentümer der Einbau einer Wärmepumpe mit einer „aufwändigen Baubewilligung mit teilweiser Angabe von Bauprofilen, Lärmschutz-Nachweis und Katasterplänen“ konfrontiert werden. Es sei unverständlich, dass Hausbesitzern, die ihre Liegenschaft CO2-freundlich sanieren wollen, staatlicherseits „noch Steine in den Weg gelegt werden“.

Seine Forderung: Wärmepumpen im Freien soll künftig „unbürokratisch oder ohne Bewilligung, allenfalls mit einem vereinfachten Meldeverfahren“, wie es Basel-Stadt bereits kennt, installiert werden dürfen.

Nur Melde- statt Bewilligungspflicht

Sein Vorstoss fiel bei der Regierung und insbesondere bei der Bau- und Umweltschutzdirektion auf fruchtbaren Boden, wie aus der heute Mittwoch veröffentlichten Vorlage hervorgeht. „Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Geräte betreffend Grösse und Lärmemissionen ist es gerechtfertigt, diese Praxis zu überprüfen“, heisst es in der Vorlage. Es soll also keine Bewilligungspflicht mehr geben, sondern bloss eine Meldepflicht für Wärmepumpen bis zwei Kubikmeter Volumen. Dazu ist keine Gesetzesänderung nötig. Eine Anpassung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz reicht aus.

Die Regierung kommt zum Schluss, „dass aussen aufgestellte Wärmepumpen bis zu einem definierten Volumen neu der Meldepflicht analog Basel-Stadt unterstellt werden sollen“. Bei den grösseren Anlagen bleibt die kantonale Baubewilligungspflicht bestehen. Demzufolge werden die kleineren Wärmepumpen in den Katalog der bewilligungsfreien Anlagen aufgenommen und der Meldepflicht unterstellt.

Nach Anhörung der Gemeinden ist die Anpassung der Verordnung für das zweite Quartal kommenden Jahres geplant.

Birsfelden im Landrat

Kolumne aus dem Landrat

An der vergangenen Landratssitzung vom 28. Mai 2020 wurde die Vorlage zur Erneuerung und Umgestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse in Birsfelden vom Landrat mit 83 Ja, bei einer Nein-Stimme sehr deutlich angenommen. Dafür wurde ein Planungskredit für das Vor- und Bauprojekt von 3,2 Mio. Franken bewilligt. Die Gesamtprojektkosten werden (Stand heute) auf gut 40 Millionen Franken veranschlagt.

Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts STEK der Gemeinde Birsfelden ist die Umgestaltung und Erneuerung der Haupt- und Rheinfelderstrasse ein zentraler Baustein. Die Kantonsstrasse durch Birsfelden ist ein Hotspot für den Ausweichverkehr von der Autobahn durch unser Dorf. Regelmässig während der Hauptverkehrszeit stauen sich die Autos durch das Zentrum. Die Umgestaltung wurde an einer Informationsveranstaltung der Bevölkerung von Birsfelden vorgestellt und die Reaktionen sind mehrheitlich positiv. Ein verkehrsberuhigtes und attraktives Zentrum gibt Birsfelden Perspektiven für die Entwicklungen der nächsten Jahre.

Auch die medialen Diskussionen um die Führung der Tramschienen und Kap-Haltestellen führten zu keinem Meinungsumschwung. Die Tram-Fahrplanstabilität wird während der nun folgenden Planungsarbeiten hoch gewichtet. Die Probleme der Gemeinde mit Ausweichverkehr und Stau, sowie die Sicherheit auf den Strassen von Birsfelden wurde von den Landrätinnen und Landräten des ganzen Kantons, vom Oberbaselbiet bis ins Laufental, anerkannt. Damit können die Planungen nun vorangetrieben werden, dies ist auch ein wichtiges Signal für die Stadtentwicklung.