Bürokratieabbau bei Wärmepumpen

Berichterstattung von Online Reports:

Wer im Baselbiet mit dem Einbau einer Wärmepumpe liebäugelt, darf künftig mit weniger bürokratischen Umtrieben rechnen: Kleinere Anlagen sollen von einer kantonalen Bewilligungspflicht befreit werden.

CVP-Landrat Simon Oberbeck hatte in einem Postulat bemängelt, dass Hauseigentümer der Einbau einer Wärmepumpe mit einer „aufwändigen Baubewilligung mit teilweiser Angabe von Bauprofilen, Lärmschutz-Nachweis und Katasterplänen“ konfrontiert werden. Es sei unverständlich, dass Hausbesitzern, die ihre Liegenschaft CO2-freundlich sanieren wollen, staatlicherseits „noch Steine in den Weg gelegt werden“.

Seine Forderung: Wärmepumpen im Freien soll künftig „unbürokratisch oder ohne Bewilligung, allenfalls mit einem vereinfachten Meldeverfahren“, wie es Basel-Stadt bereits kennt, installiert werden dürfen.

Nur Melde- statt Bewilligungspflicht

Sein Vorstoss fiel bei der Regierung und insbesondere bei der Bau- und Umweltschutzdirektion auf fruchtbaren Boden, wie aus der heute Mittwoch veröffentlichten Vorlage hervorgeht. „Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Geräte betreffend Grösse und Lärmemissionen ist es gerechtfertigt, diese Praxis zu überprüfen“, heisst es in der Vorlage. Es soll also keine Bewilligungspflicht mehr geben, sondern bloss eine Meldepflicht für Wärmepumpen bis zwei Kubikmeter Volumen. Dazu ist keine Gesetzesänderung nötig. Eine Anpassung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz reicht aus.

Die Regierung kommt zum Schluss, „dass aussen aufgestellte Wärmepumpen bis zu einem definierten Volumen neu der Meldepflicht analog Basel-Stadt unterstellt werden sollen“. Bei den grösseren Anlagen bleibt die kantonale Baubewilligungspflicht bestehen. Demzufolge werden die kleineren Wärmepumpen in den Katalog der bewilligungsfreien Anlagen aufgenommen und der Meldepflicht unterstellt.

Nach Anhörung der Gemeinden ist die Anpassung der Verordnung für das zweite Quartal kommenden Jahres geplant.

Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre

Interpellation, welche ich heute im Landrat eingereicht habe.

Die Deponie Höli Liestal AG hat per Montag, 7. September 2020, den Zugang zum Abladen von Inertstoffmaterial (Typ B) in der Deponie Höli beschränkt. Diese Information erfolgte am Donnerstag, den 3. September 2020 durch die Deponie-Aktionäre. Ein offizielles Schreiben wurde erst per 24. September 2020 auf der Webseite der Deponie Höli publiziert.

Neue Entsorgungsgesuche (EGI) mit entsprechendem Entsorgungsort «Höli» werden seitdem nicht mehr bewilligt und bereits durch den Kanton (BUD/AUE) bewilligte Kontingente, also laufende EGI’s, haben seit dem 07. September 2020 keine Gültigkeit mehr in der Deponie Höli.

Die Entsorgung von Inertstoffmaterial musste vom einen auf den anderen Tag umorganisiert werden. Die anderen Deponien im Kanton Basel-Landschaft für Typ B wurden somit kurzfristig für Deponievolumen angefragt und angefahren. Eine Sicherheit für die Annahme des Inertstoffmaterials gab es dabei nicht.

Fragen:

  1. Wie steht der Regierungsrat zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf den kantonalen Baustellen? Ist diese Aufgabe einzig den Bau-Unternehmern überlassen? Ist dies sinnvoll/anzustreben? Haben alle Bau-Unternehmer gleich lange Spiesse? Die anderen Deponien für Inertstoffmaterial (Typ B) könnten mit dem Entscheid der Deponie Höli gleichziehen und sich ebenfalls restriktiv verhalten bzw. den Zugang ebenfalls beschränken.
  2. Der Interpellant ist der Meinung, dass die „Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017“, welche als partnerschaftliches Geschäft Ende 2017 durch die beiden Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt genehmigt wurde, nicht ausser Acht bleiben darf. Die Abfallplanung umfasst eben auch ein gemeinsames Verständnis zur Entsorgungssicherheit im Bereich der Deponien. Wie sieht der Regierungsrat diese partnerschaftliche Abfallplanung und wie beurteilt der Kanton Basel-Stadt die Deponieknappheit in der Region?
  3. Die Bau- und Logistikdienstleister, die nicht direkt Aktionäre der Deponie Höli sind, müssen ihre Kunden über einen künftigen Preisaufschlag informieren. Da die Deponie Höli keinen Zugang mehr gewährt, werden nun grössere Lastwagen-Distanzen zurückgelegt. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Mehrbelastung der Umwelt durch deutlich höhere Transportdistanzen (Fahrten zu Deponien im Mittelland oder nach Zürich)?
  4. Die Erweiterung der «Höli» ist in Planung und dem Kanton obliegt die Aufsicht über die Abfälle auf kantonalem Gebiet. Kann sich der Regierungsrat für die Zukunft ein neues Betreibermodell vorstellen, in dem der Kanton zum einen direkt Beteiligt ist, zum anderen hoheitlich direkt eingreifen könnte? Können alternative Entsorgungen wie Bodenwaschanlagen gefördert werden? Gäbe es noch weitere Möglichkeiten, ohne Verbote aber mit Anreizen eine zeitgemässe Baustoffverwertung zu fördern?