Lichtblick im Landrat

Kolumne

Was in Zeiten von Wahlkampf und der zunehmenden Zuspitzung der Themen immer mehr verloren geht, ist die Fähigkeit des Parlaments, gemeinsam Lösungen für Probleme der Zeit zu finden. Die Landratssitzung vom 20. Oktober 2022 bot dabei die Ausnahme der Regel. Ein dringlicher Vorstoss zur Einsetzung einer Taskforce, um die Folgen der hohen Strompreise für Unternehmen zu mildern, folgte zunächst dem üblichen links-rechts-Schema.

Den Bürgerlichen wurde von linker Seite vorgeworfen, dass der Staat eingreifen soll, wenn die Privatwirtschaft versagt hat. Die bürgerlichen Parteien hielten dagegen, dass das Wohlergehen eines Unternehmens auch positiv ist für die Bevölkerung, weil damit Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Wortmeldungen kritisierten den Umstand, dass an der Landratssitzung vor den Herbstferien eingereichte Vorstösse zum Thema Minderung der Strompreise für die Bevölkerung, nicht dringlich überwiesen wurden.

Nach 80-minütiger Debatte fand sich schliesslich ein gemeinsamer Nenner. Der Vorstoss zur Einsetzung einer Taskforce, welche die Energieversorger, Verbände und Unternehmen sowie den Kanton an einen Tisch bringt, wurde schliesslich modifiziert ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen an den Regierungsrat überwiesen. Man kann nun einwenden, dass das Parlament beinahe eineinhalb Stunden «verbraten» hat für dieses Geschäft. Das ist korrekt, aber der Landrat hat auch bewiesen, dass eine für alle tragfähige Lösung respektive die Besinnung auf das Wesentliche, möglich ist. Dafür braucht es die Fähigkeit, zuzuhören und Kompromisse einzugehen. Für mich ein Lichtblick für den Landrat. Probleme werden erkannt und gemeinsam Lösungen gesucht und gefunden. Dafür braucht es aber hoffentlich nicht jedes Mal so viel Sitzungszeit.

Alter Zopf, der abgeschnitten gehört

Am 13. Februar 2022 stimmen wir über die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben ab. Eine Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital entspricht sprichwörtlich einem alten Zopf, der abgeschnitten gehört.

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen, damit Unternehmen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt. Zudem kommen Unternehmen mit viel Eigenkapital besser durch Krisen als Unternehmen mit wenig Eigenkapital, weil sie mehr Reserven haben.

Unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft sind auch auf Investitionskapital angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wenn wir die Emissionsabgabe abschaffen und so 250 Millionen Franken jährlich in den Betrieben lassen, eröffnet das neue Chancen und fördert Investitionen. Grund genug, am 13. Februar Ja zu stimmen.

Simon Oberbeck, Landrat Die Mitte, Fraktionspräsident

Holzbaustrategie Kanton Basel-Landschaft

Am Donnerstag reiche ich zusammen mit Landratskollegin Béatrix von Sury d’Aspremont einen Fraktionsvorstoss mit dem Titel „Holzbaustrategie Kanton Basel-Landschaft“ ein. Der Vorstoss wird voraussichtlich von Landrätinnen und Landräten aller Fraktionen mitunterzeichnet.

Bei der Planung und Realisierung von Neubauten, aber auch von Sanierungen, an denen der Kanton beteiligt ist, wird der Rohstoff Holz noch zu wenig in die Überlegungen mit einbezogen. Die Antworten des Regierungsrates auf die Interpellation 2021/91 «Wildtierübergang aus Holz» die Motion 2016/361 «Energieeffizienz versus Ressourcen-Effektivität» haben aufgezeigt, dass der Kanton gut beraten ist, bei Projekten wie zum Beispiel beim Wildtierübergang Tenniken frühzeitig ein Projekt aus Holz anzuregen. Eingebettet in eine Strategie können so in einem frühen Stadium mit vergleichsweise wenig Aufwand grosse Wirkungen erzielt werden. 

«Holz ist einer der wichtigsten erneuerbaren Rohstoffe der Schweiz, natürlich gewachsen und vielseitig einsetzbar.»[1]

Wir haben in der Schweiz viel Holz, welches auch zum Bau verwendet werden sollte, dies nicht nur aufgrund seiner CO2-Neutralität, sondern auch um Wertschöpfungsnetzwerke von Wald und Holz zu stärken und zu entwickeln. Wenn wir vermehrt Holz als Baumaterial verwenden, können wir nicht nur den Absatzmarkt des Schweizer Holzes stärken und entwickeln, sondern auch einen Akzent auf klimagerechtes Bauen setzen. Ausserdem wird hiermit lokales Gewerbe unterstützt.

Der Regierungsrat schreibt in seinem Statusbericht Klima; Handlungsfelder in Basel-Landschaft, Vorlage 2020/190, dass regionales Holz für den Ausbau und die Sanierung im eigenen Gebäudestand und bei Neubauten genutzt werden kann[2]. Weiter schreibt er in diesem Bericht, dass der Kanton «als Vorbild eine wichtige Signalwirkung» hat, «indem er Bauwerke klimagerecht, insbesondere Gebäude aus Holz baut. Er verwendet vorzugsweise Holz aus regionalen und somit nachhaltig und klimagerecht bewirtschafteten Wäldern».[3]

Dies ist aus verschiedenen Gründen wichtig:

  1. Der Kanton Basel-Landschaft, die Bürgergemeinden und Gemeinden sind selbst Waldbesitzer. Gemäss der «Forststatistik Schweiz 2019» gibt es im Kanton 90 öffentliche Waldeigentümer (Kanton und Gemeinden), die zusammen 15’921 Ha Wald besitzen. Bei einer Gesamtfläche von 517 Km2 entspricht das rund einem Drittel der Kantonsfläche. Insgesamt gibt es im Kanton Baselland rund 20’100 Ha Wald, also knapp 42% der Kantonsfläche. Gemeinden wie auch der Kanton haben entsprechend ein ureigenes wirtschaftliches Interesse daran, dass der regional wachsende Rohstoff Holz möglichst oft verwendet wird. Denn der Preis für Holz aus dem Wald ist auf einem historischen Tiefpunkt, während verarbeitete Holzprodukte gleichzeitig seit Ende 2020 rekordhohe Preise erzielen.
  2. Schweizweit haben zahlreiche Projekte gezeigt, dass das Bauen mit Holz technisch auf einem hohen Niveau ist und Stahl und Beton in vielen Aspekten schon heute mühelos konkurrenziert, beispielsweise bei der Brandfestigkeit.
  3. Holz ist nachhaltig. Denn Holz ist der einzige Baustoff, der der Umwelt CO2 entzieht. Ist Holz erst einmal verbaut, speichert es zudem während der gesamten Lebensdauer des Bauwerkes pro m3 Laubholz 1,5 Tonnen CO2 und pro m3 Nadelholz 1,16 Tonnen CO2 (Quelle: Waldklimaschutzprojekt «Frenkentäler»).

Aus diesen Gründen fordern die Postulenten die Regierung auf, eine Holzbaustrategie für den Kanton Basel-Landschaft auszuarbeiten. Diese Holzbaustrategie soll aufzeigen, wie es möglich wird, dass künftig bei Neubauten und Sanierungen durch den Kanton im Hochbau wie auch im Tiefbau Holzbauten vermehrt gefördert werden. Das dabei verwendete Holz soll prioritär aus der Schweiz kommen. 


[1] Flyer Aktionsplan Holz 2021 – 2026, BAFU 2021

[2] Statusbericht, S. 17

[3] Statusbericht, S. 18

Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Kanton unterstützt Gemeinde Muttenz, um Zugänglichkeit der Grenzacherstrasse zu gewährleisten

An der vergangenen Landratssitzung habe ich folgendes Postulat eingereicht, welches dringlich an den Regierungsrat überwiesen wurde.

In Beantwortung meiner dringlichen Interpellation (2021/375) weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Kanton aufgrund der Eigentumsverhältnisse der SBB-Verbindungsbrücke von Muttenz zum Hardwald (Grenzacherstrasse kommunal) keine Handlungsmöglichkeiten hat. Auch wenn diese Verbindung nicht im kantonalen Strassen-, Fuss-, resp. Velowegnetz aufgeführt ist, hat sie zukünftig grosses Potenzial als Anschluss an den kantonalen Bildungscampus im Polyfeld mit FHNW und Sek II.

Gemäss diversen Medienartikeln war zu vernehmen, dass die Gemeinde Muttenz und die SBB keine Übereinstimmung bezüglich der Umsetzung der neuen Brücke und einem Provisorium erreichen konnten. Deshalb ist es nun im Interesse der Bevölkerung von Muttenz und Birsfelden und auch des Kantons, dass mit dem aktiven Einbezug des Kantons doch noch eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. Der Kanton soll die Gemeinde dabei unterstützen, dass eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, erstellt werden kann.

Die Regierung wird aufgefordert, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Zugänglichkeit des Gebiets zwischen Rangierbahnhof Muttenz und Hardwald während der Bauzeit sichergestellt ist.

Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Erschliessung langfristig sichern

Heute habe ich eine dringliche Interpellation zum Thema Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald eingereicht, welche von Regierungsrat und Landrat gewährt wurde. Der Vorstoss wird ausserdem von allen Landratsmitgliedern aus dem Wahlkreis Muttenz-Birsfelden unterstützt. Nach der heutigen Landratsdebatte werde ich an der nächsten Landratssitzung eine dringliche Motion einreichen, damit der Kanton Basel-Landschaft die Verbindungsbrücke von der Gemeinde übernehmen und Sofortmassnahmen wie eine provisorische Brücke zur Erschliessung während der Bauzeit umsetzen kann.

Wortlaut Interpellation:

Die SBB plant die sanierungsbedürftige Verbindungsbrücke zwischen Muttenz und dem Hardwald in den Jahren 2022 bis 2026 zu erneuern, ohne dafür während der Bauzeit einen durchgehenden provisorischen Übergang zu schaffen. Es handelt sich um die Grenzacherstrasse, die zum einen eine bedeutsame Verbindungsachse zwischen den beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden darstellt, für Muttenz aber auch wichtige Gebiete erschliesst. So z.B. der Robinsonspielplatz, der für Kinder und Jugendliche per Velo oder zu Fuss von Muttenz praktisch nur über diese Brücke erreichbar ist.

Eine fast vierjährige Sperrung würde das Erreichen des Robinsonspielplatzes den Jugendlichen praktisch verunmöglichen. Macht es aus sozialen wie ökologischen Überlegungen Sinn, dass die Eltern gezwungen werden, ihre Kinder mit dem Auto zum Spielplatz zu chauffieren?  Im schlimmsten Fall müsste dieser Platz während vier Jahren schliessen. Im Weiteren sind in diesem Gebiet Tennisplätze und Familiengärten angesiedelt, sie könnten nicht mehr mit verhältnismässigem Aufwand erreicht werden. Zudem betreibt die Gemeinde Muttenz eine Kompostieranlage, deren Erreichbarkeit ebenfalls in Frage gestellt ist.

Die Verbindung über die erwähnte Brücke ist für den Langsamverkehr unabdingbar. So gilt der Hardwald als geschätztes Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Das ordentliche Verfahren im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren ist angelaufen, das Projekt veröffentlicht, die Planauflage hat stattgefunden. Während dreier Monate hat der Kanton Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen (s. Link Instandsetzung Strassenüberführung Grenzacherstrasse in Muttenz | SBB).

Der Interpellant bittet den Regierungsrat, um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine vierjährige Sperre, (resp. Nicht-Erreichbarkeit) dieser bedeutsamen Verbindungsbrücke zum Hardwald und Siedlungsgebiet mit Robinsonspielplatz, Familiengärten und gemeindeeigenen Kompostieranlagen, etc. nicht tragbar ist?
  • Ist der Regierungsrat bereit, mit den SBB und der Gemeinde Muttenz, ein Provisorium für die Erschliessung dieser Verbindung zu errichten? Könnte der Kanton Basel-Landschaft die Eigentümerschaft der Verbindungsstrasse übernehmen und damit eine rasche bauliche Massnahme, sprich eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, gewährleisten?
  • Die Verbindungsbrücke aus dem Jahre 1963, letzte Renovationsarbeiten erfolgten in den 1990er-Jahren, ist nicht mehr zeitgemäss.  Die Verkehrsverbindung zwischen den Gemeinden Birsfelden und Muttenz ist historisch gewachsen und trennt die Gemeinden mehr, als es sie verbindet. Wäre der Regierungsrat bereit, im Rahmen der Projektarbeiten zum Provisorium die Planungen für eine bessere Erschliessung der beiden Gemeinden in Angriff zu nehmen?

Die Grenzacherstrasse ist nicht Teil des ÖV-Netzes. Im Zusammenhang mit der Erschliessung der beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden stellt sich die Frage bezüglich der direkten Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr. Gibt es dazu seitens des Regierungsrates Neuigkeiten?

Reform der KV-Lehre verschieben

Kolumne aus dem Landrat:

An der vergangenen Landratssitzung vom 20. Mai 2021 hat der Landrat eine Resolution zur Reform der Grundbildung (Berufslehre) der Kaufleute einstimmig angenommen. Am gleichen Tag und Ort (Congress Center Basel) hat auch der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt eine gleichlautende Resolution verabschiedet. Inhalt der Resolution ist die Verschiebung der angedachten Reform der Lerninhalte der KV-Lehre auf das Schuljahr 2023/2024.

Die Ausbildung zum Kaufmann oder Kauffrau war und ist eine der beliebtesten und wichtigsten Berufslehren. Sie eröffnet den jungen Berufsleuten vielseitige Chancen im Arbeitsmarkt. Ob in einer Bank, einem Kleinen oder mittleren Unternehmen oder einem der Pharmaunternehmen, Kaufleute sind begehrt auf dem Markt. Vor 18 Jahren habe ich meine Kaufmännische Lehre mit Berufsmaturität abgeschlossen. Es ist zentral, dass sich auch die Kaufmännische Ausbildung weiterentwickelt und den Erfordernissen und Bedürfnissen des sich wandelnden Arbeitsmarktes anpasst.

Die nun angedachte Reform sieht aber nun vor, dass die klassischen Schulfächer durch «handlungsorientierte Gefässe» ersetzt werden. Unter anderem soll nur noch eine Fremdsprache gelernt werden. Im Eiltempo soll diese Reform bereits für das Schuljahr 2022/2023 umgesetzt werden. Die Resolution fordert nun die Baselbieter Regierung dazu auf, sich bei der nationalen Anhörung des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) für die Verschiebung der Reform auf das Schuljahr 2023/2024 zugunsten der Qualität der Berufsbildung, einzusetzen.   

Kantonsbeteiligung an Deponien

Heute habe ich eine Motion zum Thema „Kantonsbeteiligung an Deponien“ im Landrat eingereicht. Der Vorstoss wurde von 21 Landrätinnen und Landräten mitunterzeichnet.

Ein Deponie-Notstand steht unmittelbar bevor. Die Konsequenzen für die regionale Wirtschaft, aber auch für die Umwelt wären gravierend. Ein Umdenken muss jetzt stattfinden. Gestützt auf die Erkenntnis, dass das aktuelle Marktregime zu Marktverzerrungen geführt hat (Beantwortung meiner Interpellation Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre 2020/536 vom 16. März 2021), liegt es auf der Hand, dass die prominente Beteiligung Privater auf einer marktbeherrschenden Deponie bei gleichzeitig expliziter Abhängigkeit von Bauvorhaben der öffentlichen Hand, kein Zukunftsmodell für einen fairen Zugang aller Marktteilnehmer zu Deponieraum darstellt. Zudem setzen sich in erster Linie die öffentlichen Bauherren latent Preisspekulationen mit Deponiegebühren in den Angeboten der Bauunternehmen aus. Eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer ist dringend geboten. Die Entsorgungssicherheit ist ein hohes Gut und gehört zum Service Public.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Gesetzesformulierungen sinngemäss im Umweltschutzgesetz, evtl. Raumplanungsgesetz zu verankern:

  • Der Kanton sichert sich auf seinem Territorium die mittel- und langfristigen Kontingente zur Entsorgung von Inertstoffen (Aushubmaterial Typ B) aus eigener Bautätigkeit sowie von Projekten übergeordneter Bedeutung in der Region Basel (Bahnanlagen, Nationalstrassenbau, Industrieanlagen, u.ä.). Dazu kann sich der Kanton direkt oder indirekt an Deponien im Kanton beteiligen.
  • Der Kanton stellt über ausgewogene Betreibermodelle sicher, dass für alle Teilnehmer am Baumarkt ein diskriminierungsfreier Zugang zu Deponieraum Typ B sichergestellt ist. Ebenso stellt der Kanton die transparente Preisgestaltung und Abrechnung der Deponiegebühren sicher. Der Kanton setzt zu diesem Zweck ein kantonales Steuerungsgremium ein, welches die langfristige Verfügbarkeit und den diskriminierungsfreien Zugang zu Deponieraum in der Region Basel sicherstellt (Schiedsrichter-Funktion).
  • Der Kanton verpflichtet sich, wo immer technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, Sekundärbaustoffe und Recycling-Materialen bei seinen Bauwerken im Hoch- und Tiefbau einzusetzen. Die Fachstelle Baustoffkreislauf stellt die hoheitliche Umsetzung der entsprechenden Vorgaben aus dem Umweltschutzgesetz bei allen Marktteilnehmern und Baustoffproduzenten sicher.

Wildtierübergang aus Holz

Heute habe ich nachfolgende Interpellation im Landrat eingereicht:

In Tenniken BL ist ein Wildtierübergang geplant, der zwei wichtige Wildtiergebiete verbinden soll. Dieser Wildübergang ermöglicht es dem Wild, die beiden Hindernisse Autobahn und Kantonsstrasse zu überwinden. Deshalb ist dieses Projekt ausdrücklich zu begrüssen.

Bei Suhr im Kanton Aargau wurde 2020 die schweizweit erste Wildtierbrücke aus Holz gebaut. Dies zeigt, dass es technisch und finanziell möglich ist, ein solches Bauwerk aus Holz zu realisieren.

Die Behörden haben aus Sicht des Interpellanten eine Vorbildfunktion beim Bauen. Es sprechen deshalb gute Gründe für den Bau des Wildtierübergangs mit Holz:

  • Holz ist ein nachhaltiger Rohstoff, der in der Region nachwächst
  • Der Kanton besitzt selber Wald und kann somit den Rohstoff gleich selber liefern
  • Verbautes Holz ist ein CO2-Speicher

Aus diesen Gründen bittet der Interpellant die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.  Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass der Wildtierübergang Tenniken aus Holz gebaut werden sollte?

2.  Ist die Regierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass der Wildtierübergang Tenniken aus Holz realisiert wird?

3.  Kann für den Wildtierübergang Holz aus den Wäldern des Kantons verwendet werden?

Kolumne Landrat: Schwarzarbeit und Jagdgesetz

An der vergangenen Landratssitzung vom 5. November 2020 wurde nach 15 Monaten Kommissionsarbeit und einer chaotischen Landratsdebatte die Revision des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und das Arbeitsmarktaufsichtsgesetz mit 71 zu 18 Stimmen angenommen. Da das Vierfünftel-Mehr mit 79 Prozent hauchdünn verpasst wurde, werden die Baselbieter Stimmberechtigten nun über die beiden Gesetzesrevisionen abstimmen müssen.

Es ist sehr bedauerlich, dass durch die Sturheit einer Fraktion, ein Abstimmungskampf geführt werden muss. Grundsätzlich ist es für mich als Demokrat absolut legitim, dass eine Vorlage an der Urne kommt. Das Thema ist aber politisch und emotional sehr aufgeladen. Der vorliegende Kompromiss verbessert die aktuelle Gesetzeslage. Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Das bisherige Gesetz ist untauglich, überladen und wurde zurecht kritisiert.

Die Kommission hat alle Anspruchsgruppen angehört und in zähen Diskussionen eine bessere Grundlage geschaffen. Finanzielle Fragen wurden konsequent aus dem Gesetz gestrichen. Diese gehören in eine Leistungsvereinbarung. Was passiert, wenn die Vorlage von der Stimmbevölkerung abgelehnt wird? Erstens muss dann ein aufwändiger neuer Anlauf für eine Gesetzesrevision in Angriff genommen werden. In der Zwischenzeit gilt weiterhin das bestehende, schlechte Gesetz. Deshalb ist es wichtig, dass die revidierte Vorlage von der Stimmbevölkerung angenommen wird.

Als zweites emotionales Thema wurde das revidierte Jagdgesetz mit Vierfünftelmehrheit angenommen. Die Vorlage ist ein gutschweizerischer, austarierter Kompromiss. Umstritten war, ob der Tierschutz in der Fachstelle für die Jagd vertreten sein soll. Der Einbezug des Tierschutzes wurde zurecht aufgenommen. Bei der Baujagd wurde anstelle eines Verbots eine Bewilligungspflicht eingeführt, auch dies ein pragmatischer Entscheid.

Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre

Interpellation, welche ich heute im Landrat eingereicht habe.

Die Deponie Höli Liestal AG hat per Montag, 7. September 2020, den Zugang zum Abladen von Inertstoffmaterial (Typ B) in der Deponie Höli beschränkt. Diese Information erfolgte am Donnerstag, den 3. September 2020 durch die Deponie-Aktionäre. Ein offizielles Schreiben wurde erst per 24. September 2020 auf der Webseite der Deponie Höli publiziert.

Neue Entsorgungsgesuche (EGI) mit entsprechendem Entsorgungsort «Höli» werden seitdem nicht mehr bewilligt und bereits durch den Kanton (BUD/AUE) bewilligte Kontingente, also laufende EGI’s, haben seit dem 07. September 2020 keine Gültigkeit mehr in der Deponie Höli.

Die Entsorgung von Inertstoffmaterial musste vom einen auf den anderen Tag umorganisiert werden. Die anderen Deponien im Kanton Basel-Landschaft für Typ B wurden somit kurzfristig für Deponievolumen angefragt und angefahren. Eine Sicherheit für die Annahme des Inertstoffmaterials gab es dabei nicht.

Fragen:

  1. Wie steht der Regierungsrat zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf den kantonalen Baustellen? Ist diese Aufgabe einzig den Bau-Unternehmern überlassen? Ist dies sinnvoll/anzustreben? Haben alle Bau-Unternehmer gleich lange Spiesse? Die anderen Deponien für Inertstoffmaterial (Typ B) könnten mit dem Entscheid der Deponie Höli gleichziehen und sich ebenfalls restriktiv verhalten bzw. den Zugang ebenfalls beschränken.
  2. Der Interpellant ist der Meinung, dass die „Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017“, welche als partnerschaftliches Geschäft Ende 2017 durch die beiden Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt genehmigt wurde, nicht ausser Acht bleiben darf. Die Abfallplanung umfasst eben auch ein gemeinsames Verständnis zur Entsorgungssicherheit im Bereich der Deponien. Wie sieht der Regierungsrat diese partnerschaftliche Abfallplanung und wie beurteilt der Kanton Basel-Stadt die Deponieknappheit in der Region?
  3. Die Bau- und Logistikdienstleister, die nicht direkt Aktionäre der Deponie Höli sind, müssen ihre Kunden über einen künftigen Preisaufschlag informieren. Da die Deponie Höli keinen Zugang mehr gewährt, werden nun grössere Lastwagen-Distanzen zurückgelegt. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Mehrbelastung der Umwelt durch deutlich höhere Transportdistanzen (Fahrten zu Deponien im Mittelland oder nach Zürich)?
  4. Die Erweiterung der «Höli» ist in Planung und dem Kanton obliegt die Aufsicht über die Abfälle auf kantonalem Gebiet. Kann sich der Regierungsrat für die Zukunft ein neues Betreibermodell vorstellen, in dem der Kanton zum einen direkt Beteiligt ist, zum anderen hoheitlich direkt eingreifen könnte? Können alternative Entsorgungen wie Bodenwaschanlagen gefördert werden? Gäbe es noch weitere Möglichkeiten, ohne Verbote aber mit Anreizen eine zeitgemässe Baustoffverwertung zu fördern?