Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre

Interpellation, welche ich heute im Landrat eingereicht habe.

Die Deponie Höli Liestal AG hat per Montag, 7. September 2020, den Zugang zum Abladen von Inertstoffmaterial (Typ B) in der Deponie Höli beschränkt. Diese Information erfolgte am Donnerstag, den 3. September 2020 durch die Deponie-Aktionäre. Ein offizielles Schreiben wurde erst per 24. September 2020 auf der Webseite der Deponie Höli publiziert.

Neue Entsorgungsgesuche (EGI) mit entsprechendem Entsorgungsort «Höli» werden seitdem nicht mehr bewilligt und bereits durch den Kanton (BUD/AUE) bewilligte Kontingente, also laufende EGI’s, haben seit dem 07. September 2020 keine Gültigkeit mehr in der Deponie Höli.

Die Entsorgung von Inertstoffmaterial musste vom einen auf den anderen Tag umorganisiert werden. Die anderen Deponien im Kanton Basel-Landschaft für Typ B wurden somit kurzfristig für Deponievolumen angefragt und angefahren. Eine Sicherheit für die Annahme des Inertstoffmaterials gab es dabei nicht.

Fragen:

  1. Wie steht der Regierungsrat zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf den kantonalen Baustellen? Ist diese Aufgabe einzig den Bau-Unternehmern überlassen? Ist dies sinnvoll/anzustreben? Haben alle Bau-Unternehmer gleich lange Spiesse? Die anderen Deponien für Inertstoffmaterial (Typ B) könnten mit dem Entscheid der Deponie Höli gleichziehen und sich ebenfalls restriktiv verhalten bzw. den Zugang ebenfalls beschränken.
  2. Der Interpellant ist der Meinung, dass die „Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017“, welche als partnerschaftliches Geschäft Ende 2017 durch die beiden Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt genehmigt wurde, nicht ausser Acht bleiben darf. Die Abfallplanung umfasst eben auch ein gemeinsames Verständnis zur Entsorgungssicherheit im Bereich der Deponien. Wie sieht der Regierungsrat diese partnerschaftliche Abfallplanung und wie beurteilt der Kanton Basel-Stadt die Deponieknappheit in der Region?
  3. Die Bau- und Logistikdienstleister, die nicht direkt Aktionäre der Deponie Höli sind, müssen ihre Kunden über einen künftigen Preisaufschlag informieren. Da die Deponie Höli keinen Zugang mehr gewährt, werden nun grössere Lastwagen-Distanzen zurückgelegt. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Mehrbelastung der Umwelt durch deutlich höhere Transportdistanzen (Fahrten zu Deponien im Mittelland oder nach Zürich)?
  4. Die Erweiterung der «Höli» ist in Planung und dem Kanton obliegt die Aufsicht über die Abfälle auf kantonalem Gebiet. Kann sich der Regierungsrat für die Zukunft ein neues Betreibermodell vorstellen, in dem der Kanton zum einen direkt Beteiligt ist, zum anderen hoheitlich direkt eingreifen könnte? Können alternative Entsorgungen wie Bodenwaschanlagen gefördert werden? Gäbe es noch weitere Möglichkeiten, ohne Verbote aber mit Anreizen eine zeitgemässe Baustoffverwertung zu fördern?