Peinliches politisches Manöver

Kolumne zur Landratssitzung vom 18. November 2021

An der vergangenen Landratssitzung vom 18. November 2021 hat der Landrat die Wahlen für die Gerichte, die Vorsteherin der Finanzkontrolle und den Datenschutz, die Ombudsman-Stelle sowie die Erste Staatsanwaltschaft vorgenommen. Diese Wahlen liegen in der Kompetenz des Landrates und sind in der Regel Formsache. Die Amtsperiode dauert vom 1. April 2022 bis 31. März 2026. Gute Nachrichten gab es aus unserem Wahlkreis Muttenz-Birsfelden: Franziska Preiswerk-Vögtli aus Birsfelden wurde für eine weitere Amtsperiode als Präsidentin des Kantonsgerichts (Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht) wiedergewählt. Herzliche Gratulation!

Währenddem die Gerichtswahlen geräuschlos über die Bühne gingen, wurde bei den Wahlen der «Ombudsfrauen» und der beiden Ersten Staatsanwältinnen erneut das Topsharing in beiden Ämtern kritisiert. Bei den «Ombudsfrauen» wurde von einer Partei gar ein Antrag auf Absetzung der Wahl gestellt. Dieser wurde jedoch vom Landrat deutlich und zu Recht abgelehnt. Die Ersten Staatsanwältinnen und «Ombudsfrauen» wurden schliesslich in geheimer Wahl gewählt, allerdings mit vielen leeren Stimmen.

Im Anschluss an die Wahlen gab ich im Namen der CVP/glp eine Fraktionserklärung ab. Der Landrat hat bei diesen Wahlen ein schlechtes Bild abgegeben. Die Resultate sind den gewählten, qualifizierten Persönlichkeiten unwürdig. Politische Themen und Wahlen müssen im Landrat getrennt behandelt werden. Künftig darf dies nicht mehr passieren und Wahlen müssen ohne peinliche politischen Manöver durchgeführt werden können.

Schliesslich wurde auch noch ein wichtiges sachpolitisches Geschäft behandelt. Die Einreichung der Standesinitiative zur Vollassoziierung der Schweiz am europäischen Forschungsprogramm «Horizon Europe» wurde einstimmig beschlossen. Ein wichtiges Signal, gerade auch für unsere trinationale Region!

Simon Oberbeck, Landrat CVP und Fraktionspräsident CVP/glp

Ja zum neuen Dorfzentrum!

Kürzlich konnte man sich in der Sporthalle an einem Informationsanlass zur Neugestaltung des Dorfzentrums ausgiebig orientieren lassen. Dabei stellten sich auch die als Erbauer und Erbauerinnen vorgesehenen Vertreter als Baurechtnehmende vor. Diese würden dann die Liegenschaften auf den ihnen zugeteilten 13 Baufeldern im Baurecht erstellen.

Ganz wichtig, zum Baurecht: das Zentrumareal bleibt also im Eigentum der Gemeinde und bleibt darum der Spekulation entzogen. Das Baurecht wird der Gemeinde abgegolten, bleibt für die Gemeinde also dauerhaft einträglich.

Und dank Quartierplan soll der Grossteil der Wohnbauten in gemeinnütziger und genossenschaftlicher Weise zum bezahlbarem Wohnangebot erstellt werden. Diese für unsere Gemeinde spezielle Lösung (einzigartig im Kanton!) wurde vom Gemeinderat auf Wunsch und Antrag aus der Bevölkerung erarbeitet, was für einen namhaften Teil der Neuwohnungen zur dauerhaften Dämpfung der Mietzinse beitragen wird.

Das sind einige für das Gesamtwohl unserer Gemeinde ganz zentrale Merkmale des Quartierplans ‘Zentrum’. Diese sind entscheidend für unsere Empfehlung, dem Quartierplan an der kommenden Gemeindeversammlung am 13. Dezember mit Überzeugung zuzustimmen.

Mit Ihrer Zustimmung zum Quartierplan ermöglichen Sie dann aber auch einen Mehrnutzen durch eine naturfreundlichere und wohnlichere Umgestaltung der Zentrumsareale. Dort ist der Boden asphaltiert und naturwidrig verdichtet, was in den letzten Jahren leider einige Bäume verkümmern und absterben liess. Und zudem wird das dortige Wiesland grösstenteils von öden Rasenflächen eingenommen.

Darum: Mit Ihrem Ja zum Quartierplan ‘Zentrum’ an der <Gemeindeversammlung am 13.12. tragen Sie zu einer naturnahen und wohnfreundlichen Umgestaltung Ihres Gemeindezentrums entscheidend bei.

CVP Birsfelden

JUSO-Initiative bedroht Familienunternehmen

Leserbrief

Ich war selber jahrelang Präsident einer Jungpartei und finde es lobenswert, wenn sich junge Menschen politisch engagieren. Dass sie dabei auch mal provozieren, ist klar. Unschön wird es jedoch dann, wenn engagierte JungpolitikerInnen mit ihren Forderungen bewusst Tatsachen verzerren. Ein Beispiel hierfür ist die «99%»-Initiative der Juso, über die wir am 26. September abstimmen.

Mit dem Titel gaukeln uns die Initianten vor, dass sie sich mit ihrer Vorlage nur an die Reichsten der Reichen richten würden. Die Mehrheit der Bevölkerung hätte nichts zu befürchten und würde – im Gegenteil – sogar noch profitieren von der neuen Kapitalgewinnsteuer. Mit Verlaub: Das hat mit der Realität herzlich wenig zu tun.

Die «99%-Initiative» wird auch von den Mitte-Parteien in aller Deutlichkeit abgelehnt. Aus gutem Grund: Sollte die massive Erhöhung der Kapitalbesteuerung eingeführt werden, würde dies zahlreiche Familienunternehmen hart treffen. Um die zusätzlichen Steuern begleichen zu können, wären viele Betriebe gezwungen, ihre Betriebskasse fortlaufend zu entleeren. Das würde nicht nur Investitionen erschweren, sondern letztlich ganze Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen.

Deshalb sage ich mit Überzeugung Nein zu dieser klassenkämpferischen und Neid bedienenden Initiative.

Holzbaustrategie Kanton Basel-Landschaft

Am Donnerstag reiche ich zusammen mit Landratskollegin Béatrix von Sury d’Aspremont einen Fraktionsvorstoss mit dem Titel „Holzbaustrategie Kanton Basel-Landschaft“ ein. Der Vorstoss wird voraussichtlich von Landrätinnen und Landräten aller Fraktionen mitunterzeichnet.

Bei der Planung und Realisierung von Neubauten, aber auch von Sanierungen, an denen der Kanton beteiligt ist, wird der Rohstoff Holz noch zu wenig in die Überlegungen mit einbezogen. Die Antworten des Regierungsrates auf die Interpellation 2021/91 «Wildtierübergang aus Holz» die Motion 2016/361 «Energieeffizienz versus Ressourcen-Effektivität» haben aufgezeigt, dass der Kanton gut beraten ist, bei Projekten wie zum Beispiel beim Wildtierübergang Tenniken frühzeitig ein Projekt aus Holz anzuregen. Eingebettet in eine Strategie können so in einem frühen Stadium mit vergleichsweise wenig Aufwand grosse Wirkungen erzielt werden. 

«Holz ist einer der wichtigsten erneuerbaren Rohstoffe der Schweiz, natürlich gewachsen und vielseitig einsetzbar.»[1]

Wir haben in der Schweiz viel Holz, welches auch zum Bau verwendet werden sollte, dies nicht nur aufgrund seiner CO2-Neutralität, sondern auch um Wertschöpfungsnetzwerke von Wald und Holz zu stärken und zu entwickeln. Wenn wir vermehrt Holz als Baumaterial verwenden, können wir nicht nur den Absatzmarkt des Schweizer Holzes stärken und entwickeln, sondern auch einen Akzent auf klimagerechtes Bauen setzen. Ausserdem wird hiermit lokales Gewerbe unterstützt.

Der Regierungsrat schreibt in seinem Statusbericht Klima; Handlungsfelder in Basel-Landschaft, Vorlage 2020/190, dass regionales Holz für den Ausbau und die Sanierung im eigenen Gebäudestand und bei Neubauten genutzt werden kann[2]. Weiter schreibt er in diesem Bericht, dass der Kanton «als Vorbild eine wichtige Signalwirkung» hat, «indem er Bauwerke klimagerecht, insbesondere Gebäude aus Holz baut. Er verwendet vorzugsweise Holz aus regionalen und somit nachhaltig und klimagerecht bewirtschafteten Wäldern».[3]

Dies ist aus verschiedenen Gründen wichtig:

  1. Der Kanton Basel-Landschaft, die Bürgergemeinden und Gemeinden sind selbst Waldbesitzer. Gemäss der «Forststatistik Schweiz 2019» gibt es im Kanton 90 öffentliche Waldeigentümer (Kanton und Gemeinden), die zusammen 15’921 Ha Wald besitzen. Bei einer Gesamtfläche von 517 Km2 entspricht das rund einem Drittel der Kantonsfläche. Insgesamt gibt es im Kanton Baselland rund 20’100 Ha Wald, also knapp 42% der Kantonsfläche. Gemeinden wie auch der Kanton haben entsprechend ein ureigenes wirtschaftliches Interesse daran, dass der regional wachsende Rohstoff Holz möglichst oft verwendet wird. Denn der Preis für Holz aus dem Wald ist auf einem historischen Tiefpunkt, während verarbeitete Holzprodukte gleichzeitig seit Ende 2020 rekordhohe Preise erzielen.
  2. Schweizweit haben zahlreiche Projekte gezeigt, dass das Bauen mit Holz technisch auf einem hohen Niveau ist und Stahl und Beton in vielen Aspekten schon heute mühelos konkurrenziert, beispielsweise bei der Brandfestigkeit.
  3. Holz ist nachhaltig. Denn Holz ist der einzige Baustoff, der der Umwelt CO2 entzieht. Ist Holz erst einmal verbaut, speichert es zudem während der gesamten Lebensdauer des Bauwerkes pro m3 Laubholz 1,5 Tonnen CO2 und pro m3 Nadelholz 1,16 Tonnen CO2 (Quelle: Waldklimaschutzprojekt «Frenkentäler»).

Aus diesen Gründen fordern die Postulenten die Regierung auf, eine Holzbaustrategie für den Kanton Basel-Landschaft auszuarbeiten. Diese Holzbaustrategie soll aufzeigen, wie es möglich wird, dass künftig bei Neubauten und Sanierungen durch den Kanton im Hochbau wie auch im Tiefbau Holzbauten vermehrt gefördert werden. Das dabei verwendete Holz soll prioritär aus der Schweiz kommen. 


[1] Flyer Aktionsplan Holz 2021 – 2026, BAFU 2021

[2] Statusbericht, S. 17

[3] Statusbericht, S. 18

Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Kanton unterstützt Gemeinde Muttenz, um Zugänglichkeit der Grenzacherstrasse zu gewährleisten

An der vergangenen Landratssitzung habe ich folgendes Postulat eingereicht, welches dringlich an den Regierungsrat überwiesen wurde.

In Beantwortung meiner dringlichen Interpellation (2021/375) weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Kanton aufgrund der Eigentumsverhältnisse der SBB-Verbindungsbrücke von Muttenz zum Hardwald (Grenzacherstrasse kommunal) keine Handlungsmöglichkeiten hat. Auch wenn diese Verbindung nicht im kantonalen Strassen-, Fuss-, resp. Velowegnetz aufgeführt ist, hat sie zukünftig grosses Potenzial als Anschluss an den kantonalen Bildungscampus im Polyfeld mit FHNW und Sek II.

Gemäss diversen Medienartikeln war zu vernehmen, dass die Gemeinde Muttenz und die SBB keine Übereinstimmung bezüglich der Umsetzung der neuen Brücke und einem Provisorium erreichen konnten. Deshalb ist es nun im Interesse der Bevölkerung von Muttenz und Birsfelden und auch des Kantons, dass mit dem aktiven Einbezug des Kantons doch noch eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. Der Kanton soll die Gemeinde dabei unterstützen, dass eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, erstellt werden kann.

Die Regierung wird aufgefordert, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Zugänglichkeit des Gebiets zwischen Rangierbahnhof Muttenz und Hardwald während der Bauzeit sichergestellt ist.

Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald: Erschliessung langfristig sichern

Heute habe ich eine dringliche Interpellation zum Thema Verbindungsbrücke Muttenz-Hardwald eingereicht, welche von Regierungsrat und Landrat gewährt wurde. Der Vorstoss wird ausserdem von allen Landratsmitgliedern aus dem Wahlkreis Muttenz-Birsfelden unterstützt. Nach der heutigen Landratsdebatte werde ich an der nächsten Landratssitzung eine dringliche Motion einreichen, damit der Kanton Basel-Landschaft die Verbindungsbrücke von der Gemeinde übernehmen und Sofortmassnahmen wie eine provisorische Brücke zur Erschliessung während der Bauzeit umsetzen kann.

Wortlaut Interpellation:

Die SBB plant die sanierungsbedürftige Verbindungsbrücke zwischen Muttenz und dem Hardwald in den Jahren 2022 bis 2026 zu erneuern, ohne dafür während der Bauzeit einen durchgehenden provisorischen Übergang zu schaffen. Es handelt sich um die Grenzacherstrasse, die zum einen eine bedeutsame Verbindungsachse zwischen den beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden darstellt, für Muttenz aber auch wichtige Gebiete erschliesst. So z.B. der Robinsonspielplatz, der für Kinder und Jugendliche per Velo oder zu Fuss von Muttenz praktisch nur über diese Brücke erreichbar ist.

Eine fast vierjährige Sperrung würde das Erreichen des Robinsonspielplatzes den Jugendlichen praktisch verunmöglichen. Macht es aus sozialen wie ökologischen Überlegungen Sinn, dass die Eltern gezwungen werden, ihre Kinder mit dem Auto zum Spielplatz zu chauffieren?  Im schlimmsten Fall müsste dieser Platz während vier Jahren schliessen. Im Weiteren sind in diesem Gebiet Tennisplätze und Familiengärten angesiedelt, sie könnten nicht mehr mit verhältnismässigem Aufwand erreicht werden. Zudem betreibt die Gemeinde Muttenz eine Kompostieranlage, deren Erreichbarkeit ebenfalls in Frage gestellt ist.

Die Verbindung über die erwähnte Brücke ist für den Langsamverkehr unabdingbar. So gilt der Hardwald als geschätztes Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Das ordentliche Verfahren im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren ist angelaufen, das Projekt veröffentlicht, die Planauflage hat stattgefunden. Während dreier Monate hat der Kanton Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen (s. Link Instandsetzung Strassenüberführung Grenzacherstrasse in Muttenz | SBB).

Der Interpellant bittet den Regierungsrat, um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine vierjährige Sperre, (resp. Nicht-Erreichbarkeit) dieser bedeutsamen Verbindungsbrücke zum Hardwald und Siedlungsgebiet mit Robinsonspielplatz, Familiengärten und gemeindeeigenen Kompostieranlagen, etc. nicht tragbar ist?
  • Ist der Regierungsrat bereit, mit den SBB und der Gemeinde Muttenz, ein Provisorium für die Erschliessung dieser Verbindung zu errichten? Könnte der Kanton Basel-Landschaft die Eigentümerschaft der Verbindungsstrasse übernehmen und damit eine rasche bauliche Massnahme, sprich eine provisorische Brücke, vorzugsweise aus einheimischem Holz, gewährleisten?
  • Die Verbindungsbrücke aus dem Jahre 1963, letzte Renovationsarbeiten erfolgten in den 1990er-Jahren, ist nicht mehr zeitgemäss.  Die Verkehrsverbindung zwischen den Gemeinden Birsfelden und Muttenz ist historisch gewachsen und trennt die Gemeinden mehr, als es sie verbindet. Wäre der Regierungsrat bereit, im Rahmen der Projektarbeiten zum Provisorium die Planungen für eine bessere Erschliessung der beiden Gemeinden in Angriff zu nehmen?

Die Grenzacherstrasse ist nicht Teil des ÖV-Netzes. Im Zusammenhang mit der Erschliessung der beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden stellt sich die Frage bezüglich der direkten Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr. Gibt es dazu seitens des Regierungsrates Neuigkeiten?

Reform der KV-Lehre verschieben

Kolumne aus dem Landrat:

An der vergangenen Landratssitzung vom 20. Mai 2021 hat der Landrat eine Resolution zur Reform der Grundbildung (Berufslehre) der Kaufleute einstimmig angenommen. Am gleichen Tag und Ort (Congress Center Basel) hat auch der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt eine gleichlautende Resolution verabschiedet. Inhalt der Resolution ist die Verschiebung der angedachten Reform der Lerninhalte der KV-Lehre auf das Schuljahr 2023/2024.

Die Ausbildung zum Kaufmann oder Kauffrau war und ist eine der beliebtesten und wichtigsten Berufslehren. Sie eröffnet den jungen Berufsleuten vielseitige Chancen im Arbeitsmarkt. Ob in einer Bank, einem Kleinen oder mittleren Unternehmen oder einem der Pharmaunternehmen, Kaufleute sind begehrt auf dem Markt. Vor 18 Jahren habe ich meine Kaufmännische Lehre mit Berufsmaturität abgeschlossen. Es ist zentral, dass sich auch die Kaufmännische Ausbildung weiterentwickelt und den Erfordernissen und Bedürfnissen des sich wandelnden Arbeitsmarktes anpasst.

Die nun angedachte Reform sieht aber nun vor, dass die klassischen Schulfächer durch «handlungsorientierte Gefässe» ersetzt werden. Unter anderem soll nur noch eine Fremdsprache gelernt werden. Im Eiltempo soll diese Reform bereits für das Schuljahr 2022/2023 umgesetzt werden. Die Resolution fordert nun die Baselbieter Regierung dazu auf, sich bei der nationalen Anhörung des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) für die Verschiebung der Reform auf das Schuljahr 2023/2024 zugunsten der Qualität der Berufsbildung, einzusetzen.   

Kantonsbeteiligung an Deponien

Heute habe ich eine Motion zum Thema „Kantonsbeteiligung an Deponien“ im Landrat eingereicht. Der Vorstoss wurde von 21 Landrätinnen und Landräten mitunterzeichnet.

Ein Deponie-Notstand steht unmittelbar bevor. Die Konsequenzen für die regionale Wirtschaft, aber auch für die Umwelt wären gravierend. Ein Umdenken muss jetzt stattfinden. Gestützt auf die Erkenntnis, dass das aktuelle Marktregime zu Marktverzerrungen geführt hat (Beantwortung meiner Interpellation Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionäre 2020/536 vom 16. März 2021), liegt es auf der Hand, dass die prominente Beteiligung Privater auf einer marktbeherrschenden Deponie bei gleichzeitig expliziter Abhängigkeit von Bauvorhaben der öffentlichen Hand, kein Zukunftsmodell für einen fairen Zugang aller Marktteilnehmer zu Deponieraum darstellt. Zudem setzen sich in erster Linie die öffentlichen Bauherren latent Preisspekulationen mit Deponiegebühren in den Angeboten der Bauunternehmen aus. Eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer ist dringend geboten. Die Entsorgungssicherheit ist ein hohes Gut und gehört zum Service Public.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Gesetzesformulierungen sinngemäss im Umweltschutzgesetz, evtl. Raumplanungsgesetz zu verankern:

  • Der Kanton sichert sich auf seinem Territorium die mittel- und langfristigen Kontingente zur Entsorgung von Inertstoffen (Aushubmaterial Typ B) aus eigener Bautätigkeit sowie von Projekten übergeordneter Bedeutung in der Region Basel (Bahnanlagen, Nationalstrassenbau, Industrieanlagen, u.ä.). Dazu kann sich der Kanton direkt oder indirekt an Deponien im Kanton beteiligen.
  • Der Kanton stellt über ausgewogene Betreibermodelle sicher, dass für alle Teilnehmer am Baumarkt ein diskriminierungsfreier Zugang zu Deponieraum Typ B sichergestellt ist. Ebenso stellt der Kanton die transparente Preisgestaltung und Abrechnung der Deponiegebühren sicher. Der Kanton setzt zu diesem Zweck ein kantonales Steuerungsgremium ein, welches die langfristige Verfügbarkeit und den diskriminierungsfreien Zugang zu Deponieraum in der Region Basel sicherstellt (Schiedsrichter-Funktion).
  • Der Kanton verpflichtet sich, wo immer technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, Sekundärbaustoffe und Recycling-Materialen bei seinen Bauwerken im Hoch- und Tiefbau einzusetzen. Die Fachstelle Baustoffkreislauf stellt die hoheitliche Umsetzung der entsprechenden Vorgaben aus dem Umweltschutzgesetz bei allen Marktteilnehmern und Baustoffproduzenten sicher.

Wildtierübergang aus Holz

Heute habe ich nachfolgende Interpellation im Landrat eingereicht:

In Tenniken BL ist ein Wildtierübergang geplant, der zwei wichtige Wildtiergebiete verbinden soll. Dieser Wildübergang ermöglicht es dem Wild, die beiden Hindernisse Autobahn und Kantonsstrasse zu überwinden. Deshalb ist dieses Projekt ausdrücklich zu begrüssen.

Bei Suhr im Kanton Aargau wurde 2020 die schweizweit erste Wildtierbrücke aus Holz gebaut. Dies zeigt, dass es technisch und finanziell möglich ist, ein solches Bauwerk aus Holz zu realisieren.

Die Behörden haben aus Sicht des Interpellanten eine Vorbildfunktion beim Bauen. Es sprechen deshalb gute Gründe für den Bau des Wildtierübergangs mit Holz:

  • Holz ist ein nachhaltiger Rohstoff, der in der Region nachwächst
  • Der Kanton besitzt selber Wald und kann somit den Rohstoff gleich selber liefern
  • Verbautes Holz ist ein CO2-Speicher

Aus diesen Gründen bittet der Interpellant die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.  Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass der Wildtierübergang Tenniken aus Holz gebaut werden sollte?

2.  Ist die Regierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass der Wildtierübergang Tenniken aus Holz realisiert wird?

3.  Kann für den Wildtierübergang Holz aus den Wäldern des Kantons verwendet werden?

Bürokratieabbau bei Wärmepumpen

Berichterstattung von Online Reports:

Wer im Baselbiet mit dem Einbau einer Wärmepumpe liebäugelt, darf künftig mit weniger bürokratischen Umtrieben rechnen: Kleinere Anlagen sollen von einer kantonalen Bewilligungspflicht befreit werden.

CVP-Landrat Simon Oberbeck hatte in einem Postulat bemängelt, dass Hauseigentümer der Einbau einer Wärmepumpe mit einer „aufwändigen Baubewilligung mit teilweiser Angabe von Bauprofilen, Lärmschutz-Nachweis und Katasterplänen“ konfrontiert werden. Es sei unverständlich, dass Hausbesitzern, die ihre Liegenschaft CO2-freundlich sanieren wollen, staatlicherseits „noch Steine in den Weg gelegt werden“.

Seine Forderung: Wärmepumpen im Freien soll künftig „unbürokratisch oder ohne Bewilligung, allenfalls mit einem vereinfachten Meldeverfahren“, wie es Basel-Stadt bereits kennt, installiert werden dürfen.

Nur Melde- statt Bewilligungspflicht

Sein Vorstoss fiel bei der Regierung und insbesondere bei der Bau- und Umweltschutzdirektion auf fruchtbaren Boden, wie aus der heute Mittwoch veröffentlichten Vorlage hervorgeht. „Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Geräte betreffend Grösse und Lärmemissionen ist es gerechtfertigt, diese Praxis zu überprüfen“, heisst es in der Vorlage. Es soll also keine Bewilligungspflicht mehr geben, sondern bloss eine Meldepflicht für Wärmepumpen bis zwei Kubikmeter Volumen. Dazu ist keine Gesetzesänderung nötig. Eine Anpassung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz reicht aus.

Die Regierung kommt zum Schluss, „dass aussen aufgestellte Wärmepumpen bis zu einem definierten Volumen neu der Meldepflicht analog Basel-Stadt unterstellt werden sollen“. Bei den grösseren Anlagen bleibt die kantonale Baubewilligungspflicht bestehen. Demzufolge werden die kleineren Wärmepumpen in den Katalog der bewilligungsfreien Anlagen aufgenommen und der Meldepflicht unterstellt.

Nach Anhörung der Gemeinden ist die Anpassung der Verordnung für das zweite Quartal kommenden Jahres geplant.